Freiwilliges Ökologisches Jahr
FÖJlerin Louise Globig (Mitte) erkundet mit Schülern Tiere des Waldbodens
© Claus Weber
FÖJlerin Louise Globig (Mitte) erkundet mit Schülern Tiere des Waldbodens
© Claus Weber
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Angebot der außerschulischen Jugendbildung. Es bietet Jugendlichen eine interessante Möglichkeit, Engagement für die Umwelt zu zeigen, die eigenen Fähigkeiten zu testen und dabei Zusammenhänge in der Natur kennen zu lernen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Träger, bei denen das FÖJ absolviert werden kann. Zurzeit können 132 Jugendliche aus ca. 250 Einsatzstellen auswählen. Die Freiwilligenzeit dauert mindestens sechs, normalerweise zwölf Monate. Das Jahr beginnt jeweils am 1. September. Es umfasst die praktische Tätigkeit in verschiedensten Einrichtungen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Umweltbildung, den sogenannten Einsatzstellen. Außerdem finden fünf jeweils einwöchige Seminare statt. Hier diskutieren die Teilnehmer über den Verlauf des FÖJ und tauschen Erfahrungen aus. Zum FÖJ gehören außerdem Exkursionen, Projekte und fachliche Vorträge zu Themen des Umwelt- und Naturschutzes, aber auch zur Berufs- und Lebensorientierung. Sowohl in den Einsatzstellen als auch in den Seminaren werden die Teilnehmer durch pädagogisch geschulte Betreuer der Trägervereine fachlich angeleitet und individuell beraten.
Die Jugendlichen erhalten ein monatliches Taschengeld sowie Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung. Mögliche Einsatzgebiete sind die Biotop-, Gewässer- und Tierpflege, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, technischer Umweltschutz, Forst und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Das FÖJ können in der Regel junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, ableisten. Besondere Schulabschlüsse oder Qualifikationen sind nicht erforderlich.
Einsatzstellen (Beispiele)
- National- und Naturparke
- Umweltverbände
- Zoologische Gärten
- Tierschutzvereine, Tierauffangstationen und Reiterhöfe
- Naturschutzstationen und -zentren
- Landschaftspflegeverbände, Wasser- und Bodenverbände
- Staatliche und kommunale Ämter für Umwelt- und Naturschutz, Forstämter
- Biobauernhöfe, Gärtnereien
- Einrichtungen des technischen Umweltschutzes, Unternehmen
- Umweltbildungseinrichtungen wie Jugendwaldheime, Schullandheime, Schulgärten, Jugendherbergen, Naturschutzstationen und Museen
Persönlicher Nutzen
Bei den helfenden und unterstützenden Tätigkeiten in den Einsatzstellen kann man eigene Ideen ausprobieren, seine Vorstellungen überprüfen und sich ökologische Betrachtungsweisen zu eigen machen. Die dabei gewonnenen neuen Einsichten in ökologische und sozial-ökologische Zusammenhänge, aber auch die quasi nebenbei gesammelten Praxiserfahrungen, bringen den Teilnehmer persönlich voran und helfen bei der beruflichen Orientierung. Dank der neu erworbenen Fähigkeiten erhöhen sich die Chancen auf einen Ausbildungs-, Arbeits- oder Studienplatz. Für ökologisch orientierte Berufs- oder Studienrichtungen kann es als Vorpraktikum anerkannt bzw. als Wartezeit angerechnet werden. Die Teilnahme wird auf jeden Fall bescheinigt. Ein Zeugnis kann ausgestellt werden.
Leistungen
Alle Teilnehmenden erhalten:
- ein monatliches Taschengeld und weitere Zuschüsse zum Lebensunterhalt, zurzeit ca. 345 Euro,
- die volle Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung),
- 26 Urlaubstage im Zeitraum eines zwölfmonatigen FÖJ,
- kostenlose Teilnahme an den Seminarwochen,
- Praktika und Seminare und eine
- Betreuung durch Einsatzstelle und Träger.
Bewerbungen
Von Februar bis Ende Mai können Bewerbungen eingereicht werden. Auch später eingehende Bewerbungen können noch berücksichtigt werden, sofern ein Platz frei ist.
Zur Bewerbung gehören:
- ein Bewerbungsschreiben mit Bewerbungsgrund und Interessenbenennung,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein Passbild und
- eine Kopie vom letzten Zeugnis.
Die Bewerbungen sollen bei folgenden Trägervereinen eingereicht werden:
Kurzfilm
Image-Trailer zum FÖJ; Dauer 5:34 min
© Johannes Holland, 2012
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres
Förderung
Die pädagogische Begleitung des FÖJ wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert. Alle weiteren Kosten, vor allem die Leistungen für die Teilnehmer, stellt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt aus dem Europäischen Sozialfond zur Verfügung.
Kontakt
Referat 270