Naturschutzgebiet „Kleiner Jasmunder Bodden, Ossen-Niederung und Schmachter See“
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §15 Absatz 1 NatSchAG MV
Es ist vorgesehen, vor allem die Kernzone des zwischen 1995 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Ostrügensche Boddenlandschaft“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das geplante Naturschutzgebiet umfasst rund 5.000 ha und schließt das Gewässer Kleiner Jasmunder Bodden ein. Mit der Unterschutzstellung können die Ziele des Naturschutzgroßprojektes langfristig gesichert werden.
Die oberste Naturschutzbehörde hat am 17.11.2021 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Gemeinden und Behörden gemäß dem aktuell geltenden Naturschutzrecht eröffnet.
Dem jetzt beginnenden Rechtsetzungsverfahren ging eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen voraus. Zuletzt wurde im Jahr 2020 den betroffenen Gemeinden und Landnutzern der Referentenentwurf für das Naturschutzgebiet vorgestellt. Die eingegangenen Hinweise zum Verordnungstext wurden – soweit möglich – im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung ist für Anfang 2022 geplant. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Abgrenzungskarten des Naturschutzgebietes im Maßstab 1 : 4.000 entsprechend § 2 Absatz 5 des Verordnungsentwurfs vorliegen.
Dokumente zum Verordnungsentwurf
Karten zum Verordnungsentwurf
Karten nach § 2 Absatz 2 und Absatz 4 des Verordnungsentwurfs
Ergänzende Hinweise
Allgemeinverfügungen:
Die Allgemeinverfügungen zum Angeln und Befahren sind nicht Bestandteil der Verordnung. Die Inhalte der Allgemeinverfügungen sind aber für die zukünftige Nutzung des Kleinen Jasmunder Boddens wichtig. Daher werden sie parallel zur Verordnung erstellt. Gespräche mit den betroffenen Nutzergruppen haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits stattgefunden. Es ist geplant, nach dem Inkrafttreten der Verordnung auch die Allgemeinverfügungen zu erlassen.
Ausschnittkarten nach Gemeindeflächen:
Die sieben Ausschnittkarten im Maßstab 1:12.5500 bis 1:20.000 zeigen das Naturschutzgebiet und die jeweiligen Gemeindegrenzen. Sie sind für eine Vergrößerung am Rechner optimiert. Dadurch kann die Abgrenzung des Naturschutzgebietes auf Flurstücksebene und in Bezug auf das Geländeprofil eingesehen werden.
Diese Karten sind nicht Bestandteil der Verordnung, sie sollen als zusätzliche Informationsquelle eine erleichterte Befassung im TÖB-Verfahren ermöglichen.
Die im Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet in § 2 Absatz 5 genannten Kernzonen sollen der ungestörten Entwicklung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften und Naturprozesse dienen. Sie sind in den Ausschnittkarten in einer speziellen Schraffur dargestellt. Die Kernzonen befinden sich fast ausnahmslos bereits jetzt in Naturschutz- bzw. öffentlichem Eigentum (u. a. DBU Naturerbe GmbH, Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern, Land Mecklenburg-Vorpommern).
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Referat 200