Verordnungsverfahren Naturschutzgebiet "Kleiner Jasmunder Bodden, Ossen-Niederung und Schmachter See"
Öffentliche Auslegung gemäß § 15 Absatz 2 NatSchAG M-V
Es ist vorgesehen, vor allem die Kernzone des zwischen 1995 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Ostrügensche Boddenlandschaft“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das geplante Naturschutzgebiet umfasst rund 5.000 ha und schließt das Gewässer Kleiner Jasmunder Bodden ein. Mit der Unterschutzstellung können die Ziele des Naturschutzgroßprojektes langfristig gesichert werden.
Die im Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet in § 2 Absatz 5 genannten Kernzonen sollen der ungestörten Entwicklung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften und Naturprozesse dienen. Sie sind in den Detailkarten in einer speziellen Schraffur dargestellt. Die Kernzonen befinden sich fast ausnahmslos bereits jetzt in Naturschutz- bzw. öffentlichem Eigentum (u. a. DBU Naturerbe GmbH, Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern, Land Mecklenburg-Vorpommern).
Die oberste Naturschutzbehörde hat beginnend mit dem 17.11.2021 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Gemeinden und Behörden gemäß dem aktuell geltenden Naturschutzrecht durchgeführt.
Dem jetzt beginnenden Rechtsetzungsverfahren ging eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen voraus. Zuletzt wurde im Jahr 2020 den betroffenen Gemeinden und Landnutzern der Referentenentwurf für das Naturschutzgebiet vorgestellt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die eingegangenen Hinweise zum Verordnungstext wurden – soweit möglich – im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.
Die öffentliche Auslegung findet mit dieser digitalen Veröffentlichung und mit der Auslegung der analogen Unterlagen in den amtsfreien Gemeinden und Ämtern im voraussichtlichen Geltungsbereich der Verordnung statt.
Bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit können bei den betreffenden Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie beim Ministerium für Klima, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Dokumente zum Verordnungsentwurf
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Entwurf Verordnung über das Naturschutzgebiet "Kleiner Jasmunder Bodden" | 0,32 MB | |
Begründung NSG-VO | 0,2 MB | |
Anlage 1 – Außengrenze NSG | 2,76 MB | |
Anlage 2 – Außengrenze FFH- und Europäische Vogelschutzgebiete | 3,33 MB | |
Anlage 3 – Angeln | 0,43 MB | |
Anlage 4 – Befahren | 0,44 MB |
Regeln zum Angeln und Befahren sind bisher als Allgemeinverfügung geregelt, im Verordnungsentwurf sind sie jetzt Bestandteil des Verordnungsentwurfes.
Gespräche mit den betroffenen Nutzergruppen haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits stattgefunden.
Karten zum Verordnungsentwurf
Hiermit werden auch die Abgrenzungskarten des Naturschutzgebietes im Maßstab 1 : 4.000 entsprechend § 2 Absatz 5 des Verordnungsentwurfs vorgelegt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Abgrenzungskarten des Naturschutzgebietes | 7,61 MB |