Gewässerunterhaltung und -ausbau

FischtreppeDetails anzeigen
Fischtreppe

Wiederhergestellte Gewässerdurchgängigkeit

Wiederhergestellte Gewässerdurchgängigkeit

In Gräben, Bächen und Flüssen sammelt sich der auf die Erde fallende Niederschlag und fließt dem Meer zu. Diesen natürlichen Vorgang beeinflusst der Mensch seit Jahrhunderten, indem er die Gewässer für seine Zwecke u.a. vertieft, begradigt, verlegt und aufstaut. Die damit verbundenen Arbeiten an den Gewässern werden als Wasserbau bezeichnet.

Unterhaltung und Ausbau der Gewässer 1. Ordnung (außer Bundeswasserstraßen) obliegen dem Land. Die Unterhaltung Gewässer zweiter Ordnung ist Aufgabe von Gewässerunterhaltungsverbänden, ausbaupflichtig sind hier die Gemeinden.

Aktuell hat der Wasserbau in unserem Lande zwei Kernaufgaben:

  • die Gewässer so auszubauen und zu unterhalten, dass das normale Wasserdargebot, ohne dass es Schaden erzeugt, abfließen kann und - möglichst gleichzeitig -
  • den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern und die Zielvorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen (insbesondere durch Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit und der Gewässerstruktur)

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
Referat 470
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referatsleiter
Lothar Nordmeyer
Telefon: 0385-588 16470

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Fische müssen wandern können

Die Durchwanderbarkeit der Bäche und Flüsse in Mecklenburg-Vorpommern.

Broschüre, Sonderformat, 38 Seiten

Stand: 2018