Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL)
Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) hat zum Ziel, bestimmte umweltrelevante Industrieanlagen einheitlich, systematisch und für alle Umweltbereiche integrierend, behördlich zu überwachen. Unter anderem fordert die IE-Richtlinie die Einrichtung eines Systems für Umweltinspektionen und die Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen. Zur Umsetzung der Regelungen dieser Richtlinie hat die Bundesregierung für das wasserrechtliche Verfahren bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen die Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV vom 2. Mai 2013 erlassen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt für das Land Mecklenburg-Vorpommern einen medienübergreifenden Überwachungsplan erstellt. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V schreibt diesen fort.
Auf der Grundlage dieses Überwachungsplan werden durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden anlagenbezogene Überwachungsprogramme erarbeitet, veröffentlicht und aktualisiert.
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Referat 440