Rechtliche Grundlagen für den Meeresumweltschutz
Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich gemäß seiner Verpflichtungen gegenüber der HELCOM (Helsinki-Kommission) und aufgrund seiner Zuständigkeiten, die aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz (LWaG) sowie aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der zukünftigen EU-Meeresstrategierichtlinie sowie der FFH- und Vogelschutzrichtlinie erwachsen, rechtlich verbindlich in seinen inneren und äußeren Küstengewässern bis zur Grenze der deutschen Territorialgewässer (12-Seemeilen-Zone). Darüber hinaus arbeitet es auf internationaler Ebene aufgrund oben angeführter Zusammenhänge eng mit dem Bund (Zuständigkeit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und Außenvertretungsrecht) zusammen.
Zusätzliche Berücksichtigung finden die Meeresumweltschutz-Bemühungen im Rahmen der UNO International Maritime Organisation (IMO), verschiedener bereichsspezifischer Konventionen sowie der Oslo-Paris-Convention (OSPAR) im Nordostatlantik aufgrund des Landesanteils am Elbe-Einzugsgebiet der Nordsee.