Monitorprogramm Seen in Mecklenburg-Vorpommern
Nach Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie sind Untersuchungen der Gewässer ab 2007 im Rahmen sogenannter Monitorprogramme durchzuführen, die eine typgerechte Bewertung des ökologischen Zustandes ermöglichen. Für Seen werden in diesem Zusammenhang insbesondere die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton (im Wasser schwebendes Pflanzen-Plankton), Makrophyten (Wasserpflanzen)/benthische Diatomeen (Kieselalgen des Gewässergrunds), Makrozoobenthos (am Gewässergrund lebende Tiere) und Fische in folgender Form überwacht:
- Überblicksüberwachung (fortlaufende Langzeitüberwachung, repräsentative Messstellen)
- Operative Überwachung (Validierung der Bestandsaufnahme, Erfolgskontrolle sowie Begleituntersuchungen nach Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen, Messstellen an Wasserkörpern im unzureichenden ökologischen Zustand)
- Überwachung zu Ermittlungszwecken
Das "Monitoringprogramm Seen" beinhaltet die Neugestaltung der bisherigen Untersuchungsprogramme von stehenden Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum 2007 bis 2009 hinsichtlich der Abfolge der zu untersuchenden Seen, der Untersuchungskriterien und der Untersuchungsfrequenz. Ergänzend und als Interpretationshilfe für die genannten biologischen Komponenten ist bei allen Überwachungsarten die Erfassung des chemischen Zustandes der Seen über die üblichen wasserwirtschaftlichen Routineuntersuchungen (Sichttiefe, Sondenparameter, Wasser- und Sedimentchemie) vorgesehen, aus denen die Trophie-Klassifizierung der Seen abgeleitet werden kann und eventuell vorhandene prioritäre Stoffe erfasst werden können.
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Referat 460