Vorarbeiten zur Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten bis Ende 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme für die Flussgebietseinheiten (FGE) aufzustellen, die bis 2015 Erfolge zeigen müssen. Für die FGE Warnow/Peene erstellt diese das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) M-V, für die übrigen in M-V liegenden FGE arbeitet es den federführenden Behörden zu (§ 130a Abs. 2 LWaG).

Um wasserkörperbezogene Bewirtschaftungsziele festzulegen und realisierbare Maßnahmen abzuleiten, läuft in M-V seit 2005 eine sog. "Bewirtschaftungsvorplanung" für Fließ- und Standgewässer. Diese wird für räumlich und zeitlich festgelegte Bearbeitungsgebiete flächendeckend vorgenommen. Hierfür wird in jedem Bearbeitungsgebiet unter Federführung eines Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur (jetzt Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) ein Arbeitskreis zur Umsetzung der WRRL eingesetzt. Das Vorgehen gewährleistet eine intensive Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort und eine Abstimmung mit der Managementplanung für FFH-(Flora-Fauna-Habitat-)Gebiete.

Die Bewirtschaftungsvorplanung wird fachlich vom LUNG koordiniert und stark vom Seenprojekt des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt unterstützt. Sie fließt als ein wichtiger Baustein ein in die bis Ende 2008 zu erstellenden Entwürfe von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen für die Flussgebietseinheiten.

Die Betrachtung der diffusen Gewässerbelastungen, insbesondere die Nitrat-Problematik, die Bewirtschaftungsplanung des Grundwassers sowie der Küstengewässer erfolgt im Rahmen der Festlegung überregionaler Entwicklungsziele. Zur Entwicklung eines landesspezifischen Maßnahmenkataloges zur Reduzierung der Gewässerbelastungen wurde im LU eine Arbeitsgruppe "Diffuse Nährstoffeinträge" eingerichtet.