Endlagersuche (StandAG)

Im März 2017 wurde die Neufassung des „Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle“ (Standortauswahlgesetz - StandAG) beschlossen. Das Gesetz regelt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Der Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit muss nun auf Basis von gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien und einer sorgfältigen Erkundung gefunden werden.

Dabei sind die beteiligten Institutionen der Vorhabenträger die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE; § 3 StandAG), das Bundesamt für Sicherheit und nukleare Entsorgung (BASE; § 4 StandAG) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Die Mitwirkung der Bundesländer beschränkt sich nach § 13 Abs. 2 StandAG auf die Lieferung relevanter Daten an die BGE. Zur Findung eines Endlagers werden mehrere Phasen durchlaufen, welche jeweils durch Beteiligungsverfahren begleitet werden (Abbildung 1).

Phasen des StandAG zur Findung eines Endlagers in Deutschland und Beteiligungsverfahren, verändert nach BGE 2020Details anzeigen
Phasen des StandAG zur Findung eines Endlagers in Deutschland und Beteiligungsverfahren, verändert nach BGE 2020

Abbildung 1: Phasen des StandAG zur Findung eines Endlagers in Deutschland und Beteiligungsverfahren, verändert nach BGE 2020

Abbildung 1: Phasen des StandAG zur Findung eines Endlagers in Deutschland und Beteiligungsverfahren, verändert nach BGE 2020

Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete am 28.09.2020 wurde der Schritt 1 der Phase I durch die BGE beendet. Dabei konnten 54 % der Fläche Deutschlands noch nicht für einen Standort eines radioaktiven Endlagers ausgeschlossen werden. Die ausgewiesenen Flächen sind auf einer interaktiven Karte entsprechend für die Wirtsgesteine Kristallin, Tonstein und Steinsalz dokumentiert und können von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 9 StandAG war der Zwischenbericht Teilgebiete in drei Terminen durch die Fachkonferenz Teilgebiete zu erörtern. Die Fachkonferenzen wurden durch die Arbeitsgruppe Vorbereitung (AGV) organisiert. Der Zwischenbericht Teilgebiete wurde sehr kritisch diskutiert. Dies spiegelt sich auch in den Fachstellungnahmen der Staatlichen Geologischen Dienste der einzelnen Bundesländer wieder, welche auf der Homepage der BGE veröffentlicht sind. Die Beteiligungslücke zwischen dem Ende der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen wurde am 13.11.2021 mit dem Fachforum und Beratungs- und Planungsgruppe geschlossen.

Seither arbeitet die BGE (Schritt 2 der Phase I) an einer Konkretisierung der ausgewiesenen Flächen, z. B. in Form von ergänzenden Kartendarstellungen bzgl. der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Parallel werden repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die dann in Frage kommenden Teilgebiete erarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse und der Ergebnisse einer erneuten Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie der erstmaligen Anwendung planungswissenschaftlicher Abwägungskriterien macht die BGE Vorschläge, welche Standortregionen übertägig erkundet werden sollen. Diese Vorschläge samt zugehöriger Erkundungsprogramme werden an das BASE übermittelt. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat entscheiden dann, welche Standortregionen übertägig erkundet werden (Abbildung 1). Die weiteren Phasen verlaufen analog und enden mit der Entscheidung über die Gebiete zur untertägigen Erkundung (Phase II) sowie der Standortentscheidung (Phase III).

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
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Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referent
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Telefon: 0385-588 16434