Radon in Gebäuden
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zum 31. Dezember 2020 keine Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Diese Entscheidung basiert auf der aktuellen Prognose des geogenen Radonpotenzials mit entsprechenden Referenzwerten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie auf Vergleichen mit dem geologisch gleichartigen Küstenland Schleswig-Holstein, welches ebenfalls keine Vorsorgegebiete ausweist.
Dennoch ist deutschlandweit und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern die Verbesserung der Datenlage hinsichtlich Langzeitmessungen der Boden- und Innenraumluft vor dem Hintergrund einer Überprüfung der Radonvorsorgegebiete unabhängig von vorhandenen Ausweisungen eine vordringliche und dauerhafte Aufgabe. Hierfür erhebt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie die erforderlichen Informationen und Daten, bewertet diese, entwickelt Maßnahmen zur Reduktion des Risikos durch Radon in betroffenen Gebieten und prognostiziert Radonexpositionen.
Ob die Notwendigkeit einer späteren Ausweisung in Mecklenburg-Vorpommern besteht, wird mit der Erweiterung des Datenbestandes untersucht.
Zum Hintergrund:
Radon und seine Folgeprodukte sind Teil der natürlichen Strahlenbelastung. Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das geruch-, geschmack- und farblos ist. Aus dem Baugrund kann Radon in Gebäude gelangen, wo es sich in der Luft geschlossener, schlecht belüfteter Räume ansammeln kann.
Mit Erlass des neuen Strahlenschutzgesetzes traten auch umfangreiche Regelungen zur Radonvorsorge in Kraft. Neben Informationsaufgaben wurden die Länder beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bund zu ermitteln, wo aufgrund der örtlichen geologischen Gegebenheiten Radonvorsorgegebiete auszuweisen sind.
Erfahrungsgemäß ist dies – im Gegensatz zu anderen Ländern mit gebirgigen Regionen – für Mecklenburg-Vorpommern zwar nicht sehr wahrscheinlich, ist aber im Weiteren aufgrund einer unzureichenden Datenlage zu überprüfen und im Detail fortlaufend zu verifizieren.
Allgemein ergeben sich in Radonvorsorgegebieten z. B. für Arbeitgeber oder Bauherren unterschiedliche rechtliche Konsequenzen wie Messungen in Arbeitsstätten und ggf. das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Personen, die sich in entsprechenden Räumen regelmäßig über längere Zeit aufhalten.
Sind für eine Region keine Radonvorsorgegebiete ausgewiesen, kann der Referenzwert von 300 Bq/m3 lokal in einzelnen Gebäuden trotzdem überschritten werden. Ob dies der Fall ist, hängt neben der ursächlichen Radonbelastung im Boden maßgeblich auch von der baulichen Beschaffenheit des Gebäudes sowie von der Raumbelüftung ab und kann nur durch Langzeitmessungen vor Ort ermittelt werden.