Maul- und Klauenseuche
Aktuelles
Fast 37 Jahre nach dem letzten Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland im Jahr 1988 wurde am 10. Januar 2025 die MKS, Serotyp O, bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch Oderland (Brandenburg) festgestellt.
Die Behörden haben Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung eingeleitet. Hierzu gehört u. a. die Tötung der empfänglichen Tiere im Ausbruchsbestand sowie die Einrichtung einer Sperrzone. Die epidemiologischen Untersuchungen zur Aufklärung des Seuchenursprungs und zur Ermittlung möglicher Kontaktbetriebe werden durch die zuständigen Behörden mit Unterstützung durch Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) derzeit durchgeführt. Zur Einschleppungsursache liegen bisher noch keine Erkenntnisse vor.
Aufgrund des Ausbruchs der MKS hat Deutschland den WOAH-Status „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ am 10.01.2025 verloren, was mit entsprechenden Handelseinschränkungen, hier insbesondere der Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen, einhergeht. MV ist derzeit nicht von Sperrzonen betroffen, so dass Verbringungen innerhalb DE und Europas möglich sind.
Unabhängig vom Eintragsweg der MKS nach Deutschland ist es von größter Wichtigkeit, eine potentielle Ein- und Verschleppung so schnell wie möglich zu erkennen, um die Ausbreitung dieser hochkontagiösen Tierseuche zu verhindern bzw. aufzuhalten. Bei unklaren klinischen Befunden (Fieber, Schleimhautveränderungen, Lahmheit, erhöhte Jungtiersterblichkeit) bei Wiederkäuern und Schweinen sollte daher auch die MKS als mögliche Differentialdiagnose mit abgeklärt werden.
Seuchengeschehen
Tagesaktuelle Fallzahlen in Deutschland können im frei zugänglichen Tierseuchennachrichtensystem TSIS abgerufen werden. Informationen zum weltweiten Tierseuchengeschehen finden sich bspw. in der jeweils letzten Ausgabe des monatlich erscheinenden Radar Bulletin des FLI sowie den quartalsweise veröffentlichen Berichten zur MKS der FAO.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
siehe auch Steckbrief MKS des FLI oder die FAQ des BMEL.
Was ist Maul- und Klauenseuche (MKS)?
Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung der Paarhufer und Schwielensohler mit einer kurzen Inkubationszeit. Die Seuche hat daher das Potenzial für eine sehr schnelle Ausbreitung. Sie kann schwerwiegende tiergesundheitliche und sozioökonomische Auswirkungen haben und infolge von Einschränkungen beim internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen schwere wirtschaftliche Verluste verursachen.
- Erreger
Die MKS wird durch Viren des Genus Aphthovirus der Familie Picornaviridae hervorgerufen. Es werden sieben Serotypen (O, A, C, Asia 1, SAT1, SAT2, SAT3) unterschieden, die wiederum in zahlreiche Untertypen und Stämme unterteilt werden können. - Verbreitungsgebiet
Das Virus der MKS kommt, mit Ausnahme der EU (außer DE), Nordamerika, Australien und Neuseeland, weltweit vor. In Teilen der Türkei und vielen afrikanischen und asiatischen Ländern ist MKS endemisch vorhanden. In der Europäischen Union war die MKS seit einigen Jahren nicht mehr präsent. Die letzten Ausbrüche gab es in Großbritannien in den Jahren 2001 und 2007 sowie 2011 in Bulgarien. In Deutschland traten die letzten Ausbrüche 1987/1988 auf.
Siehe auch Seuchengeschehen
- Empfängliche Arten
MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung der Paarhufer und Schwielensohler. Als empfänglich gelten u.a. Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Rot-, Reh- und Damwild, Giraffen, Kamele und Flusspferde sowie die nicht zu den Paarhufern zählenden Elefanten. Die MKS kann somit auch bei vielen Zoo- und Wildtieren vorkommen. Menschen und andere Tierarten erkranken nicht bzw. nur mild (Bläschenbildung an den Schleimhäuten). - Klinisches Bild
MKS ist eine virusbedingte Krankheit, die mit hohem Fieber und starken Schmerzen bei den betroffenen Tieren einhergeht. Nach einer Inkubationszeit von ca. 2-7 Tagen zeigen sich bei Rindern hohes Fieber, Milchrückgang, Appetitlosigkeit und Apathie. Als typisch gilt die Bildung von Bläschen und Erosionen im Bereich des Maules und auf der Zunge (dort auch „Aphthen“ genannt) sowie an den Klauen und Zitzen. Beim Schwein treten nach einer Inkubationszeit von meist 1-3 Tagen Blasen vorwiegend an den Klauen und der Rüsselscheibe auf. Aufgrund der mit den Läsionen verbundenen Schmerzen im Maulbereich vermeiden die Tiere u.a. auch das Fressen.
Die geringe bzw. fehlende Futteraufnahme schwächt die Tiere zunehmend. Bakterielle Sekundärinfektionen können den Krankheitsverlauf zusätzlich erschweren. Die Tiere zeigen häufig auch Lahmheitserscheinungen. Diese reichen von einem „klammen Gang“ bis hin zum schmerzbedingten Stehverlust und „ausschuhen“ (Verlust des Klauenhorns). Bei Schafen und Ziegen verläuft eine Infektion meist unauffällig; diese Tiere können die Krankheit dadurch unerkannt verbreiten.
Bei den meisten erwachsenen Tieren verläuft eine Erkrankung nicht tödlich, führt aber zu einem lang anhaltenden Leistungsabfall. Bei Jungtieren können hohe Verluste auftreten. Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben. Die Erkrankungsrate liegt in den meisten Fällen bei 100%, die Sterblichkeitsrate liegt je nach Tierart bei 2-5%. Bei jungen Tieren kann die Sterberate auch deutlich höher liegen.
Bild- und Videomaterial von an MKS erkrankten Tieren finden sich u.a. auf der Seite der EuFMD der Europäischen Kommission. - Ähnliche Krankheitsbilder
Es gibt eine Reihe verschiedener Erkrankungen, die Stomatitiden und Klauenveränderungen ähnlich denen bei der MKS auslösen können. Im Zweifel muss eine Ausschlussuntersuchung erfolgen. - Übertragung
Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. In den Blasen der an MKS erkrankten Tiere ist der Erreger in sehr großen Mengen enthalten. Die Blasen reißen nach kurzer Zeit auf und der Inhalt entleert sich, wodurch sich der Tierseuchenerreger sehr schnell weiterverbreiten kann. Eine Weiterverbreitung kann aber auch mit Speichel, Milch, Dung und der Atemluft erfolgen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für eine indirekte Ansteckung über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen.
Siehe auch Wie wird MKS übertragen? - Diagnostik
Stomatitiden und Klauenveränderungen kommen bei landwirtschaftlichen Nutztieren häufig vor und ihre Ursachen lassen sich oft nicht eindeutig klären. Wo klinisch eine Abgrenzung zur MKS nicht sicher möglich ist, muss immer das Vorliegen einer MKSV-Infektion durch eine Laboruntersuchung ausgeschlossen werden. Auch bei unklaren anderen Befunden (z. B. Fieber, Milchrückgang, erhöhte Jungtiersterblichkeit) bei Wiederkäuern oder Schweinen ist die MKS als mögliche Differenzialdiagnose zu berücksichtigen. Der MKS-Ausschluss kann an den Untersuchungseinrichtungen der Länder durchgeführt werden.
Welche Tiere erkranken an MKS?
MKS kann bei allen Paarhufern auftreten (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer). Aber auch verschiedene Wild- und Zootiere wie z.B. Giraffen, Elefanten und Kamele können infiziert werden.
Siehe auch Was ist MKS – empfängliche Arten
Wie schnell breitet sich MKS aus?
MKS ist eine hochkontagiöse und leicht übertragbare Krankheit. Aufgrund einer sehr kurzen Inkubationszeit breitet sich die Seuche sehr schnell aus.
Wie widerstandsfähig ist das MKS-Virus?
Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft (Tenazität) gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu usw. kann es über Monate bis Jahre überleben. Bei höheren Temperaturen (z. B. bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso bei pH-Werten < 6 und pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden.
Können Haustiere an MKS erkranken?
Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht an MKS erkranken. Sie können das Virus jedoch weitertragen.
Siehe auch Was ist MKS – empfängliche Arten
Welche Krankheitserscheinungen haben die Tiere?
Das Virus verursacht eine schwere fieberhafte Allgemeinerkrankung (Fieber, Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit). Das Fieber hält wenige Stunden bis Tage an. Die Tiere beginnen zu speicheln und die Mundschleimhaut rötet sich. An der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand und auf der Zunge, an Klauen, insbesondere im Klauenzwischenbereich, sowie der Euter- und Zitzenhaut bilden sich kleine, etwa nussgroße Bläschen. Innerhalb von ein bis drei Tagen platzen die Blasen auf und heilen ab. Die Tiere zeigen Schmerzen beim Aufstehen, trippeln, lahmen und heben die Klauen an, um die Schmerzen zu vermindern. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere.
Siehe auch Was ist MKS – Klinisches Bild
Wie wird MKS übertragen?
MKS wird leicht direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete sowie indirekt über Menschen (z.B. Kleidung/Schuhe), Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte etc. übertragen werden. Eine Übertragung erfolgt insbesondere durch Tiere in der Inkubationszeit oder klinisch betroffene Tiere und deren Erzeugnisse. MKS kann sich aber auch über große Entfernungen mit der Luft ausbreiten.
Ist MKS für Menschen ansteckend oder gefährlich?
MKS ist keine Zoonose und stellt für den Menschen keine gesundheitliche Gefahr dar.
Auch sind Infektionen über den Verzehr von Lebensmitteln oder Mensch-zu-Mensch-Übertragungen nicht bekannt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.
Hat die Hand-Fuß-Mund-Krankheit etwas mit MKS zu tun?
Nein. Aufgrund ähnlicher Symptome kann MKS zuweilen mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit, die vor allem bei Kleinkindern häufiger vorkommt, verwechselt werden. Die Krankheiten stehen jedoch in keinerlei Bezug zueinander.
Kann weiter Fleisch gegessen und Milch getrunken werden?
Fleisch und Milch können verzehrt werden. Auf die Information des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur Maul- und Klauenseuche bei Paarhufern wird verwiesen.
Maßnahmen bei Ausbruch der MKS
Bei der MKS handelt es sich um eine Tierseuche der Kategorie A+D+E, die nach nationalem Recht der Anzeigepflicht unterliegt. Allein der Verdacht auf MKS muss sofort dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden.
Schon bei amtlichem Verdacht auf den Ausbruch der MKS sind gemäß EU- Tiergesundheitsrecht umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen. Über die zuständigen Behörden erfolgen daher u. a. die Untersuchung des gesamten Bestandes und die Entnahme von Proben von den betroffenen Tieren. Sollte sich der Verdacht nach der Untersuchung der Proben bestätigen, werden alle empfänglichen Tiere des betroffenen Betriebes tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Auch Klauentiere in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung des Seuchenbetriebes müssen zumeist getötet werden. Ställe, Fahrzeuge und Geräte müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
Bei Bestätigung des Ausbruchs der MKS werden Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Diese umfassen mindestens eine Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km um den betroffenen Betrieb. Für die Betriebe in dieser Sperrzone gilt ein grundsätzliches Verbringungsverbot für empfängliche Tiere und deren Erzeugnisse. Eine Möglichkeit der Verbringung von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen besteht auf der Grundlage behördlich genehmigter Ausnahmen weiterhin.
Kann gegen MKS geimpft werden?
Eine Impfung gegen die MKS ist im Grundsatz verboten. Das EU-Recht räumt unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten für Notimpfungen ein, von denen die Mitgliedstaaten Gebrauch machen können. Ob eine Impfung vorgesehen wird, ist allerdings vom weiteren Fortgang des Geschehens abhängig und davon, ob eine Verschleppung des Virus stattgefunden hat.
Was bedeutet das für Exporte in EU-Mitgliedstaaten oder in Drittländer?
Innerhalb Deutschlands und der EU sind Transporte zwischen den freien Gebieten und somit außerhalb der Sperrzonen weiterhin möglich. Durch den Verlust des MKS- Freiheitsstatus nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von insbesondere Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar. Das bedeutet, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch von Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen oder Samen und Blutprodukten aktuell kaum mehr möglich ist.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Drittländer auf Grund des MKS-Ausbruchs umgehend Sperren für Waren aus Deutschland verhängen werden. Somit ist ein Ausbruch dieser Tierseuche nicht nur mit Leiden für die Tiere, sondern auch mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen für die Tierhalter und die gesamte Wertschöpfungskette verbunden. MKS ist eine der wirtschaftlich folgenreichsten Tierseuchen.
Welche Biosicherheitsmaßnahmen sollten beachtet werden?
Die MKS gehört wegen ihrer potentiell katastrophalen Auswirkungen zu den weltweit wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Durch die Zunahme des globalen Handels- und Reiseverkehrs in von MKS betroffene Länder besteht ständig die Gefahr einer Wiedereinschleppung und rasanten Ausbreitung der MKS in Europa. Der internationale Handel mit Tieren und tierischen Produkten wird streng überwacht, aber die illegale Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Reiseverkehr entzieht sich weitgehend der behördlichen Kontrolle.
- Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch, Rohmilchprodukte oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland.
- Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere!
- Schützen Sie Ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie den Personen- und Fahrzeugverkehr auf das notwendige Mindestmaß beschränken. Betriebsfremde Personen sollten nur in betriebseigener Schutzkleidung den
Stall betreten. - Sollten Tierhaltungen in MKS betroffenen Ländern besucht worden sein, reinigen und desinfizieren Sie unbedingt die Schuhe und Kleidung. Außerdem sollte für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten vermieden werden.
- Informieren Sie schon bei dem geringsten Verdacht auf MKS Ihren Tierarzt, denn: Ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründeter Verdacht hat dagegen keine!
Rechtliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
EU-Ebene
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 084 vom 31.3.2016, S. 1)
- Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17.12.2019 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen
- Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17.12.2019 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen
Bundesebene
- Tiergesundheitsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2852) geändert worden ist
- Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKSeuchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2666, 3245, 3526)
Kontaktdaten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie Landeshauptstadt Schwerin
Dienststelle:
03871-722 3901
Bereitschaftsdienst:
0385-5000 0 (über die Leitstelle Westmecklenburg)
Landkreis Rostock-Land
Dienststelle:
03843-75539 000 / 03843-75539 120
Bereitschaftsdienst:
0172-3130264
Hansestadt Rostock
Dienststelle:
0381-381-8601
Bereitschaftsdienst:
0381-3813711 (über die Leitstelle der Feuerwehr)
Landkreis Nordwestmecklenburg
Dienststelle:
03841-3040 3901
Bereitschaftsdienst:
0385-5000 0 (über die Leitstelle Westmecklenburg)
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Dienststelle:
0395-57087 3182
Bereitschaftsdienst:
0395-57087 8000 (über die Leitstelle)
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienststelle:
03831-357 2441
Bereitschaftsdienst:
03831-357 2266 (über die Leitstelle)
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Dienststelle:
03834-8760 3801
Bereitschaftsdienst:
03834-77 78 79 (über die Integrierte Leitstelle)
Kontaktdaten des LM
Bei Fachfragen, die an das LM gerichtet sind, wenden Sie sich bitte an krisenzentrum@lm.mv-regierung.de.
Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Hauses.
Weiterführende Informationen / Quellen
→ Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts
→ Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
→ Informationen des Landkreises Märkisch-Oderland
→ EuFMD - European Commission for the Control of Foot- and-Mouth Disease, Food and Agriculture Organisation of the United Nations
Pressmitteilungen des LM MV
Nr. 005/2025 I 10.01.2025
Maul- und Klauenseuche: Backhaus mahnt zur Wachsamkeit in MV