Qualitätsmanagementsystem im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sind die Mitgliedsstaaten u. a. verpflichtet worden, die amtlichen Kontrollen nach dokumentierten Verfahren durchzuführen.
Mit der VO (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel wurden weitere Fachbereiche in das Qualitätsmanagementsystem aufgenommen. Es gelten die Übergangsfristen beider Verordnungen.
Hintergrund ist einerseits eine einheitliche und auf konstant hohem Niveau durchgeführte amtliche Kontrolle zu sichern und andererseits die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwaltungs- und Überwachungstätigkeit der Behörden zu gewährleisten. Im Ergebnis soll der Grundgedanke der Qualität der amtlichen Kontrollen integrativer Bestandteil des Handelns werden, dies auch gerade im Hinblick auf die Analyse und Darstellung der Arbeitsabläufe. Hier eröffnet sich die Möglichkeit, Prozesse und Abläufe zu bewerten und auch im Hinblick auf die personellen Ressourcen effektiver zu gestalten bzw. an neue rechtliche Anforderungen anzupassen.
Mit den Anforderungen der VO (EG) Nr. 882/2004 haben sich sowohl die Agrarministerkonferenz als auch die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz mit ihren Arbeits- und Projektgruppen befasst und Grundsätze und Ziele für ein Qualitätsmanagementsystem beschlossen.
Für Mecklenburg-Vorpommern wurde das Qualitätsmanagementsystem in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) und dem Ministerium eingeführt. Im Laborbereich des LALLF wurde bereits länger nach einem Qualitätsmanagementsystem gearbeitet, nunmehr sind die übrigen Bereiche im Geltungsbereich der o. g. VO integriert worden.
Die Einführung des Qualitätsmanagementsystems ist erfolgt. Die Erarbeitung von Dokumenten wurde bezogen auf die Fachbereiche in Teilschritten vorgenommen. In den meisten Fachbereichen ist die Erarbeitung der Dokumente bereits abgeschlossen, in den übrigen steht dies unmittelbar bevor. Alle Dokumente werden ständig aktualisiert und optimiert.
Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems werden alle beteiligten Behörden jährlich auditiert.
- Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) "Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz" - Hier finden Sie weitere Informationen und Downloads zu bundesweit beschlossen Dokumenten. Hier finden Sie weitere Informationen und Downloads zu bundesweit beschlossen Dokumenten.