Afrikanische Schweinepest (ASP)

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Eine Anleitung zu Vorbereitungen und Erstmaßnahmen bei Ausbruch der ASP in Mecklenburg-Vorpommern

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Die ASP ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine. Für den Menschen sowie andere Haus- und Nutztiere ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Auch der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt für den Menschen kein gesundheitliches Risiko.

Die klinischen Erscheinungen können sehr unterschiedlich sein und führen bei den betroffenen Tieren meist zum Tod. Ein Ausbruch der ASP hat nicht nur die unmittelbaren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (siehe Schweinepest-Verordnung) zur Folge, sondern führt wegen der sofort gültigen Handelsbeschränkungen zu schweren wirtschaftlichen Schäden.

Um ein Einschleppen dieser Seuche zu verhindern, sind Reisende, Landwirte, Jäger, Verbraucher und die zuständigen Behörden gleichermaßen gefragt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat vor dem Hintergrund, dass sich die ASP in Europa immer weiter ausbreitet, ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Dazu gehört unter anderem ein ASP-Monitoring bei Wildschweinen, die Reduktion der Schwarzwildpopulation sowie die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Finden Sie tote Wildschweine, informieren Sie sofort die zuständige Veterinärbehörde oder – sofern bekannt - den zuständigen Jäger!

Förderung jagdlicher Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen

Zentrale Bausteine der ASP-Bekämpfung sind die Reduktion des Schwarzwildbestandes in den Restriktionsgebieten. Zur finanziellen Unterstützung der Jäger eröffnet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Entschädigungsmöglichkeiten nach der Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen im Zusammenhang mit tierseuchenrechtlichen Anordnungen zur verstärkten Bejagung sowie zur unschädlichen Beseitigung von erlegtem Schwarzwild aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest.  

Antragsberechtigt sind danach private und kommunale Jagdausübungsberechtigte, deren Jagdbezirke in Restriktionsgebieten liegen. Die Entschädigung wird für die Erlegung von Schwarzwild in Restriktionszonen aller Altersklassen im Zeitraum vom 01. April 2023 bis zum 31. März 2025 gewährt. Die Entschädigungsleistung wird nur dann gewährt, wenn eine Probenahme erfolgte.

Darf das erlegte Stück im Rahmen der tierseuchenrechtlichen Anordnung verwertet werden, wird auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € pro erlegtes Stück Schwarzwild gewährt. Muss das erlegte Stück aufgrund der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung unschädlich beseitigt werden, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € pro Stück gewährt.

Die detaillierten Antragsvoraussetzungen sind der Verwaltungsvorschrift zu entnehmen. Der Antrag ist beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zu stellen. Die Antragsunterlagen können auch als PDF-Dokument per Email an poststelle@lm.mv-regierung.de übermittelt werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Für die infizierten Schweine endet eine Infektion meist tödlich. Die ASP gehört auch deshalb zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Ist sie für Menschen gefährlich?

Nein. Für das Virus der ASP sind nur Schweine (Familie der Suidae) empfänglich. Die ASP ist auf den Menschen nicht übertragbar – weder über direkten Kontakt mit infizierten Tieren noch durch den Verzehr von infiziertem Schweinefleisch.

Und ist sie für andere Tiere gefährlich?

Nein. Für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine stellt die ASP keine Gefahr dar.

Warum wird die ASP als so gefährlich angesehen?

Die ASP gilt aufgrund ihrer nicht vorhersehbaren Ausbreitung, der aktuell fehlenden Impfmöglichkeit und den damit bedingten Schwierigkeiten ihrer Bekämpfung beim Wildschwein sowie den mit dem Auftreten der ASP verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen als eine der bedeutendsten und verlustreichsten Tierseuchen bei den Schweinen.

Wie äußert sich die ASP?

Es zeigt sich ein ähnlicher Krankheitsverlauf wie bei der Klassischen Schweinepest. In Abhängigkeit von der Virulenz (Infektionsfähigkeit) der Virusisolate werden verschiedene Verlaufsformen mit sehr unterschiedlichen klinischen Erscheinungen beobachtet!

Bei Hausschweinen und beim europäischen Schwarzwild führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Symptomen. Häufig sind Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme, aber auch Durchfall, Blutungen aus Nase, After und/oder Haut sowie Aborte zu beobachten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Hautverfärbungen. Die aktuell vorherrschende Verlaufsform der ASP führt fast immer zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche.

Wegen der unspezifischen Allgemeinsymptome ist es schwer zu erkennen, ob sich ein Tier mit dem ASP-Virus infiziert hat oder andere Krankheiten vorliegen. Um in Verdachtsfällen eine Infektion mit dem ASP-Virus auszuschließen, müssen die Tiere auf das Virus getestet werden.

Warum ist die Bekämpfung des ASP-Virus so schwierig?

Das ASP-Virus ist sehr widerstandsfähig.

Es bleibt auch während des Verwesungsprozesses des Schweins über Wochen und Monate infektiös. In Schlachtkörpern und Blut hält sich das Virus monatelang, in Gefrierfleisch sogar jahrelang. Eine Bekämpfung ist also nur dann erfolgreich, wenn das Virus am Ort des Auftretens mit allen möglichen Mitteln bekämpft wird.

Entsprechend komplex gestaltet sich das ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation und wird als schwer kontrollierbar angesehen. So besitzt diese Tierseuche keine Tendenz zur schnellen Ausbreitung. In Verbindung mit der hohen Widerstandsfähigkeit des ASP-Virus in der Umwelt, einer vergleichsweise niedrigen Ansteckungsfähigkeit (Kontagiosität) sowie aufgrund der hohen Schwarzwilddichten wird dies als Erklärung gesehen, dass die ASP sich zwar langsam ausbreitet, das Infektionsgeschehen jedoch nicht von selbst erlischt.

Die Klassische Schweinepest wurde in der Vergangenheit durch Notimpfungen der Hausschweine, aber auch durch eine Schluckimpfung der Wildschweine bekämpft. Für die ASP ist jedoch trotz jahrelanger intensiver Forschung kein Impfstoff verfügbar.

Was kann ich als Verbraucher tun?

Die Feststellung von ASP in der Nähe von Fernverkehrsstraßen und weitab von bisher als ASP-infiziert gemeldeten Gebieten (z.B. Tschechien 2017, Belgien 2018, Serbien 2019) lässt vermuten, dass in diesen Fällen der Mensch das Virus eingeschleppt bzw. verschleppt hat.

Deshalb ist zu beachten:

  • Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstwaren aus ASP-betroffenen Ländern oder von außerhalb der Europäischen Union mit, insbesondere kein Schweinefleisch oder -produkte.
  • Verfüttern Sie keine Küchenabfälle oder Speisereste an Tiere und füttern Sie keine Wildtiere, insbesondere keine Wildschweine.
  • Entsorgen Sie Speisereste in den dafür vorgesehenen und verschließbaren Müllbehältern. Lassen Sie keine Speisereste in der Natur zurück.
  • Betreten Sie unaufgefordert keine Tierhaltungen.

Was tue ich, wenn ich ein totes Wildschwein finde?

Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt (siehe Kontaktdaten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter). Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen.

Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.

Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar. Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer den zuständigen Veterinärbehörden!

Wo tritt die ASP bisher in Europa auf?

Seit 2014 wurden zahlreiche Fälle von ASP bei Wildschweinen und etliche Ausbrüche bei Hausschweinen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Neben Litauen, Polen, Lettland, Estland und Rumänien meldeten auch Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn und zuletzt Belgien und die Slowakei Fälle von ASP bei Haus- und/oder Wildschweinen.

Tschechien ist es als bisher einzigem von der ASP betroffenen Mitgliedstaat gelungen, diese Tierseuche zu tilgen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und Nationales Referenzlabor für ASP auf der Insel Riems (FLI), beobachtet das Auftreten der ASP in Europa und veröffentlicht wöchentlich aktualisierte Übersichten zur Ausbreitung der ASP in Europa:

Karten zur Afrikanischen Schweinepest.

In Deutschland ist die ASP bisher noch nicht aufgetreten. Allerdings schätzt das FLI das Risiko einer Einschleppung in Abhängigkeit des Eintragsweges als „hoch“ ein. (Risikobewertung vom 02.05.2019)

Wie breitet sich die ASP aus?

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier über Gewebe und Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, übertragen werden.

Daneben ist auch eine indirekte Übertragung möglich, z.B. über mit dem ASP-Virus kontaminierte Futtermittel, Gülle/Mist oder sonstige Gegenstände (Kleidung, Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen).

In Gebieten mit ASP können auch Tiere wie Hunde, Katzen oder andere Tiere, die Kontakt zu infizierten Wildschweinen hatten, das Virus weitertragen.

Viele ASP-Ausbrüche werden auf ein Verschleppen des Virus in Speiseresten bzw. -abfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückgeführt. Denn in rohem und gefrorenem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren kann das ASP-Virus über mehrere Monate überdauern und infektiös bleiben.

So kann unter ungünstigen Bedingungen ein an Parkplätzen unachtsam entsorgtes Wurst- oder Schinkenbrötchen ausreichen, um die Seuche ein- bzw. weiter zu verschleppen.

In Afrika und einigen Mittelmeergebieten kann das Virus auch über Lederzecken übertragen werden. Diese kommen in Mitteleuropa und somit auch in Deutschland nicht vor.

Wieso grassiert überhaupt eine aus Afrika kommende Tierseuche in Europa?

Erstmals wurde die ASP 1921 in Kenia beschrieben und ist in Afrika südlich der Sahara weit verbreitet. Dort bilden infizierte, aber klinisch unauffällige Warzenschweine das natürliche Erreger-Reservoir. In diesen Gebieten kommt die ASP endemisch (andauernd) vor.

Nach den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen wurde das ASP-Virus 2007 aus Afrika nach Georgien verschleppt. Von dort breitete sich diese Tierseuche über Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation bis in die Ukraine und Weißrussland aus. 2014 erreichte die ASP das Baltikum und Polen und somit die EU.

Was passiert, wenn das ASP-Virus nachgewiesen wurde?

Den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung der ASP in Deutschland gibt insbesondere die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor, die konkrete Maßnahmen für den Verdachts- und Ausbruchsfall enthält.

So wäre bei einem Ausbruch der ASP bei Hausschweinen die Tötung und unschädliche Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebs erforderlich. Im Ergebnis epidemiologischer Ermittlungen kann es auch in Kontaktbetrieben bei Verschleppung des Virus zur Tötung aller Schweine kommen. Zudem sind sowohl bei einem ASP-Ausbruch bei Hausschweinen als auch bei Wildschweinen großflächige Restriktionszonen einzurichten, in denen u.a. das Verbringen von Schweinen, Schweinefleisch und Erzeugnissen daraus in und aus den Gebieten streng reglementiert wird. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Gebieten würden intensiv überwacht und untersucht werden. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen.

Im Vordergrund der ASP-Bekämpfung beim Wildschwein stehen v.a. hygienische Maßnahmen und Maßnahmen der Populationsregulation (Wildschwein). Ein Patentrezept gibt es aber nicht. Daher müssen diese Maßnahmen an die jeweiligen Gegebenheiten wie die landwirtschaftlichen Strukturen und die Wildschweindichte angepasst werden. Deshalb entscheidet im ASP-Fall der Amtstierarzt des Landkreises auf Grundlage der Schweinepest-Verordnung über die konkreten Maßnahmen.

Was tut MV in Vorbereitung auf ein mögliches Auftreten der ASP im Land?

Bereits 2011 wurden die ersten Maßnahmen in Vorbereitung auf einen Eintrag der ASP nach Mecklenburg-Vorpommern ergriffen. Mit Auftreten der ASP in Europa wurden diese intensiviert. (Übersicht)

Im Dezember 2017 beschloss das Land ein Sofortprogramm zur Minderung des Schwarzwildbestandes (Details).

Im Winter 2018/19 erwarb das Land einen 50 km langen Elektrozaun, der von den Landkreisen im Bedarfsfall zum Eingrenzen eines Kerngebiets eingesetzt werden kann (Erläuterung)

Was bringt die verstärkte Bejagung von Wildschweinen?

Durch die verstärkte Bejagung von Wildschweinen soll der Wildschweinebestand und somit die Zahl der für das ASP-Virus empfänglichen Tiere reduziert werden. Die verstärkte Bejagung soll zudem helfen, erkranktes Schwarzwild und Fallwild zu finden und so das ASP-Monitoring zu unterstützen. Sie dient somit auch der Erkennung der ASP bei Wildschweinen.

Im Falle der Einschleppung des ASP-Virus in den Wildschweinebestand kann zudem dem Aufbauen von Infektketten entgegengewirkt werden.

Weitergehende Erläuterungen:

Zu den Maßnahmen gehören u.a.:

  • Früherkennung durch ein ASP-Monitoring
    Seit 2011 werden Wildschweine nach einem festgelegten Stichprobenschlüssel im gesamten Landesgebiet auf ASP untersucht. Im Fokus stehen hierbei die sogenannten Indikatortiere, d.h. Fallwild (tot aufgefundene Wildschweine) sowie krank erlegte Wildschweine. Um die Zahl der eingesandten Proben zu erhöhen, zahlt das Land seit dem 1. Dezember 2017 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro für die Beprobung dieser Tiere an private Jagdausübungsberechtigte. Für das Auffinden von Fallwild werden seit 2019 50 Euro gezahlt mit der Bedingung, dass die Stücke beprobt und in einem dafür vorgesehenen Konfiskatbehälter entsorgt worden sind. Die Kosten für die Entsorgung trägt das Land.
  • Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen
  • Tierseuchenübungen
  • Berufung von Expertengruppen im Jagd- und Veterinärbereich
    • Arbeitsgruppe „ASP-Vorbeugung“ unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten Vertreter der Jagd, Forst, Landwirtschaft und Veterinärmedizin zusammen.
    • Arbeitsgruppe „ASP-Bekämpfung“ unter Leitung des Landestierarztes Dr. Dirk Freitag. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten Vertreter aller Veterinärbehörden des Landes, die oberste Jagdbehörde sowie externe Sachverständige zusammen.
      Ziel dieser behörden- und fachgebietsübergreifenden Arbeitsgruppen ist es, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen bzw. Bekämpfungsstrategien für den Fall des ASP-Eintrages nach MV zu entwickeln und umzusetzen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt wird an folgendem Termin eine Prüfung nach den Mindestanforderungen für den Einsatz von Kadaversuchhundegespannen im Land Mecklenburg-Vorpommern durchführen:

am 28.03.2023 um 08.00 Uhr in 19374 Damm (Forsthof 1)

Zur Prüfungsanmeldung ist das beigefügte Formular zu verwenden und ausschließlich per Email bis spätestens 15.03.2023 an die dort benannte Adresse zu versenden. Es werden maximal zehn Hundeführergespanne geprüft. Das Prüfungsentgelt beläuft sich auf 150,- € pro Hundeführergespann und ist erst nach schriftlicher Aufforderung zu entrichten.

Material für einen 50 km langen Elektrozaun ist im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eingelagert.

  • Im Bedarfsfall kann der Zaun um ein Kerngebiet errichtet werden und so erkrankte Wildschweine daran hindern, dieses Gebiet zu verlassen und weitere Wildschweine zu infizieren. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass gesunde Wildschweine einwandern und sich anstecken.
    In Tschechien stellte diese Maßnahme einen wesentlichen Teil der Bekämpfungsstrategie dar. Im Ergebnis konnte die Seuche auf ein definiertes Gebiet beschränkt und erfolgreich bekämpft werden.
  • Für die Nutzung des Zaunes schlossen das Land und die Landkreise/kreisfreien Städte, die in MV für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind, im März 2019 eine Rahmenvereinbarung ab. Danach übernimmt die Landesforstanstalt zentral den Aufbau, während der nutzende Landkreis/die kreisfreie Stadt für die Wartung des aufgebauten Zaunes verantwortlich ist.

  • Die im Zuge eines ASP-Geschehens auftretenden Tierverluste, die mit der Tierseuchenbekämpfung einhergehenden Kosten sowie die zu erwartenden Folgekosten für die vor- und nachgelagerten Bereiche der Futter- und Lebensmittelherstellung würden in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe bedeuten.
  • Der Deutsche Bauernverband schätzt die Einnahmeverluste für die Schweinehalter auf zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr. Zusammen mit den Folgekosten für die vor- und nachgelagerten Bereiche der Futter- und Lebensmittelherstellung würden in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe entstehen.
  • Drittländer würden sofort ein Importverbot auf Schweine und Schweinefleischprodukte aus ASP-betroffenen Gebieten/Ländern verhängen, die auch noch Jahre nach einer erfolgreichen Bekämpfung anhalten könnten. Die deutsche Schweinebranche ist jedoch stark exportabhängig. Im Jahr 2016 betrug der Wert der Ausfuhren an Schweinefleisch laut Bundeslandwirtschaftsministerium mehr als 6,2 Milliarden Euro.

Für Mecklenburg-Vorpommern mit 830.000 Hausschweinen in circa 2.700 Betrieben ist mit einem Schaden von 980 Millionen Euro pro Jahr für Handelsausfälle, Tierverluste und Entschädigungszahlungen zu rechnen.

Kontaktdaten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter:

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Dienststelle:

03871-722 3901

Bereitschaftsdienst:

Leitstelle Westmecklenburg
0385-5000 0

Landkreis Rostock-Land

Dienststelle:

03843-75539 000,
03843-75539 120


Bereitschaftsdienst:

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
0172-3130264

Hansestadt Rostock

Dienststelle:

0381-381-8601

Bereitschaftsdienst:

Leitstelle der Feuerwehr
0381-3813711

Landkreis Nordwestmecklenburg

Dienststelle:

03841-3040 3901

Bereitschaftsdienst:

Leitstelle Westmecklenburg
0385-5000 0

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Dienststelle:

0395-57087 3182

Bereitschaftsdienst:

Leitstelle
0395-57087 8000

Landkreis Vorpommern-Rügen

Leitstelle
03831-357 2266

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Integrierte Leitstelle
03834-77 78 79

Landeshauptstadt Schwerin*

Dienststelle:

03871-722 3901

Bereitschaftsdienst:

Leitstelle Westmecklenburg
0385-5000 0

* Aufgaben werden vom Landkreis Ludwigslust-Parchim wahrgenommen

Kontakt

Referatsleiterin, Koordinatorin ASP, vorrangig Veterinärwesen
Dr. Stephanie Woida
Telefon: 0385-588 16520
Telefax: 0385-588 16052

Publikationen und Dokumente

Gesetze

Tiergesundheitsgesetz
Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz

Verordnungen

Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV)

Erlasse

Landesprogramm zur Überwachung und Früherkennung der ASP in schweinehaltenden Betrieben

ASP-Landesprogramm, Erlass vom 03. April 2020

Publikationen

Afrikanische Schweinepest beim Wildschwein

Eine Anleitung zu Vorbereitungen und Erstmaßnahmen nach Ausbruch der ASP in Mecklenburg-Vorpommern

Broschüre, nur online erhältlich

Sonstiges

Mindestanforderungen für den Einsatz von Kadaversuchhundegespannen im Land Mecklenburg-Vorpommern