Tierschutz
Jeder Mensch hat das Leben und Wohlbefinden aller Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen.
Kein Mensch darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Werden Tiere von Menschen gehalten, so müssen sie ihren artgemäßen Bedürfnissen entsprechend gehalten und versorgt werden.
Tierschutz ist kein leeres Wort - und darf nicht nur ein hehres Ziel Einzelner sein. Die moralische und gesetzliche Verpflichtung, Tiere vor Schäden, Schmerzen und Leiden zu bewahren - in der freien Natur, als Zoo- oder Heimtiere oder als landwirtschaftliche Nutztiere - gilt für jedermann. Jeder Mensch hat darauf zu achten, dass den Tieren ein ihrer jeweiligen Art gemäßes Leben und Verhalten weitgehend ermöglicht wird.
Wo diese Grundregel verletzt wird, können erhebliche Schäden, Schmerzen und Leiden der gehaltenen Tiere nicht ausgeschlossen werden. Damit besteht der Verdacht von Tierschutzrechtsverletzungen. Solche Verdachtsfälle müssen aufgeklärt werden. Doch der eigentliche Tierschutz setzt früher ein. Er soll durch Aufklärung und Selbstverständnis Missstände bei der Haltung, Unterbringung, Versorgung und im Umgang mit Tieren von vornherein ausschließen.
Referat 500