Rechtsgrundlagen
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
- Tierschutzzuständigkeitsgesetz
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Durchführung des Fundrechtes
- Erlass über die Kostentragung bei der Verwahrung und Behandlung von Fundtieren
- Ausführungsvorschriften zur Wesensprüfung von Hunden gem. § 2 Abs.3 Satz 2 Hundehalterverordnung
- Erlass über die Einrichtung und die Aufgaben des Tierschutzdienstes im LVL
- Erlass zum Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden
- Erlass zur Einsetzung eines Tierschutzbeirates
- Landeseinheitliche Anforderungen zur tierschutzrechtlichen Bewertung von Genehmigungsanlagen für Schweinehaltungsanlagen
Bundesrecht
- Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998, zuletzt geändert durch Artikel 191 V v.29.10.2001
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000
- Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
- Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung
- Verordnung über die Meldung von in Tierversuchen verwendeten Wirbeltieren
- Gutachten über
- den tierschutzgerechten Transport von Tieren auf dem Luftwege
- den tierschutzgerechten Transport von Tieren auf dem Seewege
- tierschutzgerechte Haltung und tierschutzgerechten Transport von Fischen
- tierschutzgerechte Haltung und Tötung von Pelztieren in Farmen
- tierschutzgerechte Haltung von Damwild in Gehegen
- Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln (außer Kiwis), Greifvögeln, Eulen, Papageien, Kleinvögeln, Säugetiere und Reptilien
- Leitlinien
- zur Beurteilung v. Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Tierschutz im Pferdesport
- für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen
- für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen