Staatliche Einrichtungen für den Tierschutz
Die Durchführung des Tierschutzrechtes regeln in Deutschland die Bundesländer selbst.
Das Tierschutzzuständigkeitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 20. September 2000 überträgt die Aufgaben zur Durchführung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnungen hauptsächlich den Kreisordnungsbehörden mit ihren Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern.
Die oberste Landesbehörde für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin.
Tierschutzbehörden und ihre Zuständigkeiten:
- Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
- Überwachung
- Kontrolle/Mängelfeststellung
- Verfolgung/Weitergabe an Staatsanwaltschaft bei Strafverdachtsfällen
- Städte und Gemeinden nach dem Fund-, Sicherheits- und Ordnungsrecht:
- Abwendung von Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
- Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, streunenden bzw. herrenlosen Tieren bei Gefährdung öffentlicher Ordnung und Sicherheit
- Staatsanwaltschaften
- Entgegennahme von Anzeigen bei Verdacht von Straftaten
- Ermittlung zu Verdachtsfällen
- Verfolgung von Straftaten
- Polizei
- Entgegennahme von Anzeigen bei Verdacht von Straftaten
- Ermittlungen im Auftrage der Staatsanwaltschaften