Was wird kontrolliert?
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, der nach Landesrecht zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte, überwachen die Einhaltung der geltenden Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, in Schlachtstätten, bei Tiertransportunternehmen, in Tiergärten, in Zirkusunternehmen, in Versuchstierhaltungen, im Zoofachhandel, in gewerbsmäßig betriebenen Reit- und Fuhrunternehmen und Hundezuchten u.v.a.m. Sie bearbeiten entsprechende Anträge zum Halten von Tieren nach § 11 Tierschutzgesetz, und überprüfen die notwendigen Sachkenntnisse der Tierhalter.
In der Regel sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter die ersten Ansprechpartner für die Entgegennahme von Hinweisen und Anzeigen bei Verdacht auf tierschutzrechtliche Verstöße. Sie gehen den Verdachtsfällen nach und zeigen ggf. den Verdacht einer Straftat der jeweiligen Staatsanwaltschaft an. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern selbst verfolgt und geahndet.
Als letztes Mittel, Tiere aus mit Schmerzen und Leiden verbundenen Haltungen und Unterkünften zu erlösen, können die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter dem Halter die Tiere fortnehmen und befristet auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen. Die Behörden können solche Tiere nach Ablauf festgesetzter Fristen auf Kosten des Halters veräußern (z.B. versteigern) oder, wenn eine solche Möglichkeit nicht besteht, diese auf Kosten des Halters tierschutzgerecht töten lassen - § 16a Nr. 2 Tierschutzgesetz.
Darüber hinaus kann die zuständige Kreisordnungsbehörde zur Verhinderung künftiger Verstöße demjenigen das Halten von Tieren verbieten, der wiederholt oder grob fahrlässig entsprechende Rechtverletzungen begangen hat - § 16a Nr. 3 Tierschutzgesetz.
Kontrolliert wird:
- beim Tierhalter
- die allgemeinen Haltungsbedingungen
- der Umgang mit den Tieren
- die artgerechte Versorgung mit Futter und Tränkwasser
- die Bewegungsmöglichkeit/die Besatzdichte
- die Beleuchtung/das Stallklima
- die Funktionssicherheit technischer Anlagen
- die Havarieprävention
- die Sachkenntnisse der Tierhalter etc.
- in Schlachtstätten
- die Besatzdichte auf dem Tiertransporter
- die Tierentladung/die Tierunterkünfte
- die Tiertreibewege
- die Betäubungsanlagen/die Sachkunde der Betäuber etc.
- bei Tiertransporten
- die Transportfahrzeuge
- die Transportfähigkeit der Tiere
- die Besatzdichte
- die Be- und Entladung
- die Transportpläne
- die Sachkunde der Beförderer etc.