Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter MV
Für das öffentliche Veterinärwesen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie das Allgemeinwohl übergeordnete und bestimmende Verpflichtungen.
Die grundlegenden Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind:
- die Verhütung und die Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von übertragbaren Krankheiten der Tiere (Tierseuchenbekämpfung / Tierkörperbeseitigung),
- der Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten (Zoonosen) wie die klassischen Seuchen wie Milzbrand oder Tuberkulose aber auch solche, die beim Tier keine Symptome hervorrufen, aber trotzdem über Lebensmittel tierischer Herkunft auf den Menschen übertragen werden und dort Krankheiten auslösen können (z.B. Salmonellen, Campylobacter oder Listerien),
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung. - der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft und die Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft (Lebensmittelsicherheit),
- der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden (Tierschutz),
- veterinärrechtliche Handelsangelegenheiten bei der Einfuhr, der Ausfuhr und der Durchfuhr sowie beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Tieren und Waren tierischer Herkunft sowie bestimmten Erzeugnissen pflanzlicher Herkunft,
- die Bewältigung sowie die Vermeidung von Schadensereignissen von landesweiter Bedeutung für die öffentliche und die Tiergesundheit (Landeskrisenzentrum),
- die Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Kommission (Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit) im Land Mecklenburg-Vorpommern ein Qualitätsmanagementsystem in der Veterinärverwaltung zu entwickeln,
- die Überwachung und Kontrolle von Futtermitteln zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel, zum Schutz der Tiergesundheit und die Verhinderung der Gefährdung vom Umwelt und Natur (Futtermittelsicherheit),
- die Überwachung von Tierarzneimitteln, insbesondere bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmittel dienen.
Weitere Informationen:
Aufbau der Veterinärverwaltung
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die oberste Landesveterinärbehörde. Das Ministerium ist innerhalb des Landes zuständig für die Aufsicht, Planung, Lenkung, Koordinierung und Weisung auf allen das öffentliche Veterinärwesen betreffenden Gebieten.
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten führen die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens auf der Kreisebene durch. Die Veterinärverwaltung nimmt die allgemeinen Obliegenheiten wie Planung, Organisation und Verwaltung wahr, koordiniert die veterinärmedizinischen Belange und führt die Maßnahmen durch, soweit erforderlich in Abstimmung mit der Gesundheitsfachverwaltung und der Landwirtschaftsverwaltung sowie mit anderen beteiligten Stellen.
Die Untersuchungseinrichtung des Landes auf dem Gebiet des Veterinärwesens ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Informationen:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
- Landkreis Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Schwerin - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (LWL)
Forschungsinstitutionen
In fünf Forschungsinstitutionen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird veterinärmedizinische Forschung betrieben. Zwei dieser Institute befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern.
Landestierärztekammer MV
Die Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist die Berufsvertretung der Tierärzte des Bundeslandes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht unter der Fachaufsicht des Landestierarztes. Ihre Organe sind die Kammerversammlung und der Vorstand.
Die tierärztliche Berufsvertretung hat folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der beruflichen Belange der Tierärzte im Rahmen der Gesetze,
- Überwachung der Erfüllung der tierärztlichen Berufspflichten,
- Förderung der tierärztlichen Fortbildung,
- Schaffung sozialer Einrichtungen für Tierärzte und deren Angehörige (Unterstützungsverein),
- Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege.
Weitere Informationen:
Tierarzneimittelüberwachung
Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern zuständig für die Umsetzung von EU-, bundes- sowie landesrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Tierarzneimittelwesens. Das Ministerium ist zuständig für die Überwachung des Vollzuges der jeweiligen Rechtsvorschriften sowie die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften (Landesgesetze, Verordnungen, Erlasse) auf Landesebene. Des Weiteren übt das Ministerium die Fachaufsicht über die Tierarzneimittelüberwachungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern aus. Auch ist das Ministerium verantwortlich für die Sachverständigentätigkeit in diesem Bereich. Zuständige Behörde für die Tierarzneimittelüberwachung ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) mit Sitz in Rostock.
Das LALLF überprüft auf Grundlage der geltenden Rechtsnormen den Verkehr und die Anwendung von Tierarzneimitteln. Aufgrund der Bedeutung für die Lebensmittelsicherheit hat die Überwachung von Tierarzneimitteln bei Halterinnen/Haltern und Besitzerinnen/Besitzern von lebensmittelliefernden Tieren eine besondere Relevanz.
Der Verkehr und die Herstellung von Tierarzneimitteln ist in der Verordnung (EU) 2019/6 und den dazugehörenden europäischen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen sowie im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und den dazugehörenden nationalen Verordnungen geregelt. Das neue Tierarzneimittelgesetz ist zum 28.01.2022 in Kraft getreten. Ab diesem Datum sind auch die Vorschriften aus der Verordnung (EU) 2019/6 anzuwenden. Zeitgleich wurden die Regelungen zu Tierarzneimitteln aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel zur Änderung weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2022 wurde u.a. das nationale Antibiotikaminimierungskonzept erweitert. Mit dieser Erweiterung ist das seit 2014 bestehende Antibiotikaminimierungskonzept um weitere Nutzungsarten ergänzt worden (§§ 54 – 59 sowie Anlage 1 Tierarzneimittelgesetz). Die neue Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung beinhaltet die Bestandsuntergrenzen. Die entsprechenden Tierhalterinnen und Tierhalter, die im Kalenderjahr durchschnittlich mehr als die in der Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung angegebene Anzahl an Tieren halten, sind zur halbjährlichen Meldung aller relevanten Daten bezüglich der Tierhaltung zu den Stichtagen 14. Januar und 14. Juli an das LALLF verpflichtet. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des LALLF. Die Mitteilungspflicht über die Antibiotikaanwendung ist gemäß § 56 Tierarzneimittelgesetz auf die Tierärzteschaft übergegangen. Aus diesen Daten werden für jede Nutzungsart die betrieblichen Therapiehäufigkeiten bestimmt. Aus den betrieblichen Therapiehäufigkeiten werden bundesweit für jede Nutzungsart der Median (Kennzahl 1) und das 3. Quartil (Kennzahl 2) berechnet.
Betriebe mit einer betrieblichen Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2 der entsprechenden Nutzungsart müssen in Kooperation mit ihrer Tierärztin/ihrem Tierarzt einen schriftlichen Plan mit Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes erstellen (Maßnahmenplan). Die Maßnahmenpläne sind dem LALLF zu übermitteln und werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierarzneimittelüberwachung auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Liegt die Therapiehäufigkeit oberhalb der Kennzahl 1, hat die Tierhalterin/der Tierhalter unter Hinzuziehung einer Tierärztin/eines Tierarztes zu prüfen, was die Gründe für diese Überschreitung sind und welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln mit antibakteriellen Wirkstoffen infrage kommen.
Hinweis:
Die bundesweiten, jährlichen Kennzahlen für die einzelnen Nutzungsarten errechnen sich aus den betrieblichen, halbjährlichen Therapiehäufigkeiten des gesamten Jahres und werden erstmalig für das Jahr 2023 bis spätestens 15.02.2024 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Homepage veröffentlicht. Für den Vergleich der betrieblichen Therapiehäufigkeiten für das Halbjahr 2023/I liegen keine berechneten jährlichen Kennzahlen vor. Die Pflicht zum Abgleich der betrieblichen Therapiehäufigkeiten mit den vom BVL veröffentlichten jährlichen Kennzahlen und ggf. daraus resultierende Konsequenzen (z.B. das Schreiben von Maßnahmenpläne) beginnt daher für alle mitteilungspflichtigen Betriebe erst wieder im Jahre 2024. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des LALLF
Ergebnisse der Tierarzneimittelüberwachung werden regelmäßig veröffentlicht:
Mehr zum Thema Tierarzneimittel:
- LALLF M-V Tierarzneimittelüberwachung
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Arzneimittel-Informationssystem Pharmnet.bund
- Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG)
- Europäische Kommission - Veterinary medicines and medicated feed
- Europäische Arzneimittelagentur Tierarzneimittel - Veterinary medicines: regulatory information
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Referat 540