Kulturfördersonderprogramme
Das Land legt in jedem Jahr verschiedene Kulturfördersonderprogramme auf. Ziel ist es, die Kulturszene in Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten Bereichen zu unterstützen und Schwerpunkte bei der Kulturförderung zu setzen. Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Projektträger, die von den Sonderförderprogrammen profitieren möchten, müssen einen gesonderten Förderantrag zum jeweiligen Kultursonderprogramm einreichen. Das Antragsformular steht auf der Webseite des Landesförderinstituts M-V zum Download zur Verfügung.
Landesprogramm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern
Fördervolumen: 100.000 Euro
Innerhalb dieses Landesprogrammes können Projekte gefördert werden, bei denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor einer Beschädigung, dem Verlust oder der Vernichtung bewahrt bzw. ihre Erhaltung, dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit gewährleistet werden können.
In diesem Rahmen können Zuwendungen z. B. für Konservierungsmaßnahmen durch Reinigung oder Entsäuerung, für Verfilmung oder Digitalisierung, um Originale zu schonen sowie für Restaurierungen zur Wiederherstellung oder Verhinderung von Verlusten ausgereicht werden.
Zuwendungsempfänger können Einrichtungen sein, die sich um die Bewahrung des Kulturgutes kümmern, beispielsweise Bibliotheken, Archive, Museen sowie Kirchen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie. Bei der Antragstellung sind die gesonderten Ausschreibungshinweise zu beachten.
Landesprogramm Erinnerungskultur
Fördervolumen: 100.000 Euro
Mit dem Programm werden Investitionen im Bereich der Gedenkstättenarbeit gefördert. Mit diesen Mitteln sollen Träger von Gedenkstätten und historisch-politischer Bildungsarbeit unterstützt werden, Modernisierungen von Ausstellungen oder neue Ausstellungen umzusetzen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Einsatz sogenannter neuer Medien in der historisch-politischen Bildungsarbeit liegen. Ziel ist es, mit modernen Medien verstärkt Kinder und Jugendliche an die Thematik heranzuführen.
Zuständig für die Umsetzung dieses Programms ist die Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Dort sind auch entsprechende Anträge einzureichen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In besonderen Ausnahmefällen ist eine höhere Förderung möglich.
Antragsformulare und Ansprechpartner/in finden
Die Prüfung eines Antrages auf eine Sonderförderung durch das Land erfolgt unter zwei Gesichtspunkten. In der Kulturabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten werden die Anträge fachlich auf ihre Förderwürdigkeit geprüft. Mit Förderwürdigkeit ist die inhaltliche Betrachtung eines Projektes gemeint. Unter dem Stichwort Förderfähigkeit prüfen im Anschluss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesförderinstituts M-V (LFI), ob für ein Projekt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie Fördermittel ausgereicht werden können. Die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite ganz unten unter „Kontakt“ bzw. auf der Webseite des LFI M-V.
› Die Antragstellung ist bitte beim LFI vorzunehmen. Dort finden Sie alle Formulare.
Servicecenter Kultur: Beratung für Kulturschaffende
Copyright: Eugene Sergeev (Gray concrete wall surface, background photo texture)
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Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende können Informationen zu Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln erhalten. Das Servicecenter Kultur ist bei der KULTUR LAND MV in Rostock angesiedelt und für das ganze Land zuständig. Neben persönlichen Beratungsgesprächen und Veranstaltungen in Rostock gibt es Sprechtage und individuelle Termine in den kreisfreien Städten und allen Landkreisen.
Kontakt: Martin Auer, Telefon: 0381 3676-5398 oder E-Mail: info@servicecenter-kultur.de.