Jugendkunstschulen

Die Angebote der Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind facettenreich. Einerseits vermitteln sie Kunst, andererseits Teamgeist, Ausdauer und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Eine wichtige Säule für die Arbeit der Kinder- und Jugendkunstschulen ist dabei die allgemeine Kulturförderung des Landes.

Die Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern leisten in der lokalen und regionalen Bildungslandschaft einen wichtigen, kontinuierlichen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung des Landes. Jugendkunstschulen sind außerschulische Einrichtungen der kulturellen Bildung speziell für Kinder und Jugendliche.

Jugendkunstschulen können auf Antrag ihrer Träger die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „staatlich anerkannte Jugendkunstschule“ durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verliehen bekommen.

Das Führen dieser Bezeichnung stellt ein Qualitätssiegel dar, das zugleich Voraussetzung für die Landesförderung ist. Die Absicherung hoher Qualitätsstandards wird damit in diesem  Förderbereich gewahrt. Dieses Qualitätssiegel soll eine verlässliche Aussage zur Güte der Ausbildung und Qualität der Angebote sein.

Die staatliche Anerkennung verleiht das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt unter Anhörung des Jugendkunstschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.. Die Genehmigung ist fünf Jahre gültig. Der Antrag kann wiederholt gestellt werden.

Das Antragsformular finden sie unter „Publikationen und Dokumente“.

Die Schülerinnen Karla (19) und Hannah (18) sitzen mit Hockern auf einer Wiese und zeichnen Ferkel, die vor ihnen in der Erde wühlen.Details anzeigen
Die Schülerinnen Karla (19) und Hannah (18) sitzen mit Hockern auf einer Wiese und zeichnen Ferkel, die vor ihnen in der Erde wühlen.

Künstlerischer Sommerkurs Ostseeküste 2016

Künstlerischer Sommerkurs Ostseeküste 2016

Kinder und Jugendliche mit Kunst zusammenzubringen? Die Jugendkunstschulen haben dafür viele besondere Angebote ins Leben gerufen. Malen, tanzen, singen, filmen, fotografieren – alles ist dabei. In der Jugendkunstschule in Neustrelitz können die Jüngeren beispielsweise in selbst produzierten Trickfilmen ihre Fantasie zum Leben erwecken, die Älteren sich in Mappenkursen auf ein Kunststudium vorbereiten. In der Kunst.Schule.Rostock tauchen sie in einem Kurs in die Welt der Comics ein. Das Kulturwerk Vorpommern ist mit seiner Kunstwerkstatt sogar mobil unterwegs.

Für viele Projekte gibt es Fördermittel vom Land

Die Angebote der Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind facettenreich. Einerseits vermitteln sie Kunst, andererseits Teamgeist, Ausdauer und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Eine wichtige Säule für die Arbeit der Kinder- und Jugendkunstschulen ist dabei die allgemeine Kulturförderung des Landes. Wenn sich eine Einrichtung „Staatlich anerkannte Jugendkunstschule“ nennen darf, ist das ein Qualitätsbeweis. Die Anerkennung muss beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt werden und ist jeweils für fünf Jahre gültig. 

Atlas der Kinder- und Jugendbildung

Wo gibt es Jugendkunstschulen? Und was bieten sie an? Einen Überblick darüber hat das Netzwerk Kulturelle Kinder- und Jugendbildung in einem Online-Atlas zusammengestellt. Der Interessenverbund, in dem Landesverbände, Kultureinrichtungen und Expertinnen und Experten aller Sparten vertreten sind, hat das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen im Land die Teilhabe an kultureller Bildung zu ermöglichen. Ein Ansinnen, das mit Kulturfördermitteln des Landes unterstützt wird.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefax: 0385 588-18099
Kathrin Vatter
Telefon: 0385 588-18406

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Aktualisierter Erlass kulturelle Bildung (Musik- und Jugendkunstschulen)

Vom 20. Mai 2020

Antrag zur Staatlichen Anerkennung der Jugendkunstschule

Rechtsvorschriften

Verordnung zur staatlichen Anerkennung von Musik- und Jugendkunstschulen (Musik- und Jugendkunstschulanerkennungsverordnung - MJuKSchAnVO M-V)

Vom 29. September 2020