Welterbestätten in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat nun mit dem „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ eine dritte UNESCO-Welterbestätte. Die Altstädte von Stralsund und Wismar repräsentieren idealtypisch die Hansestadt während der Blütezeit des Städtebundes im 14. Jahrhundert.
Residenzensemble Schwerin
Als weitere Stätte wurde 2024 das Residenzensemble Schwerin in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Das Welterbekomitee hat in seiner Entscheidung die Authentizität und die Unversehrtheit der Stätte bestätigt und das Residenzensemble als ein außergewöhnliches Beispiel einer europäischen Residenz im 19. Jahrhundert gewürdigt.
Das Residenzensemble Schwerin steht für die Entstehung und Entwicklung des europäischen Historismus im 19. Jahrhundert. Es weist eine starke Vielfalt in seiner Architektur und seinen landschaftlichen Elementen auf, die das gesamte Spektrum des Historismus von der Neo-Renaissance über den Neo-Barock, die Neo-Gothik bis zum regionalen Johann-Albrecht-Stil beinhaltet. Die Einbettung der Welterbestätte in die umgebende Landschaft verleiht dem außergewöhnlichen erhaltenen Ensemble seinen charakteristischen Ausdruck.
Das Schweriner Residenzensemble entstand als Konzept von Repräsentation und Funktion. Mit vielfältigen Sichtachsen verbunden, ordnen sich die Bauten der Hof- und Staatsverwaltung, Theater, Museum, Artilleriekaserne, Kirchen und Palais in den Stadtbereich ein und lassen die Residenzstruktur noch heute erkennen. Den Kern und Bezugspunkt des Ensembles bildet das Schweriner Schloss.
Die Aufnahme des Residenzensemble Schwerin in die Welterbeliste erfolgte am 27.07.2024 auf der 46. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees in Neu-Delhi, Indien.
Die Hansestädte Stralsund und Wismar
Die UNESCO hat die Altstädte von Stralsund und Wismar 2002 gemeinsam als repräsentatives Beispiel für das kulturelle Erbe der Hanse in die Welterbeliste aufgenommen. Die Altstädte von Stralsund und Wismar repräsentieren idealtypisch die Hansestadt während der Blütezeit des Städtebundes im 14. Jahrhundert. Die historischen Stadtkerne haben ihren mittelalterlichen Grundriss nahezu unverändert bewahrt und legen Zeugnis für die Anlage von Seehandelsstädten nach Lübischem Recht ab. Die überlieferte Bausubstanz mit zahlreichen herausragenden Einzeldenkmälern dokumentiert anschaulich die politische Bedeutung und den außerordentlichen Reichtum der Ostseestädte im Mittelalter. Die Gruppe der sechs monumentalen Backsteinkirchen bildet einen einzigartigen Querschnitt durch die berühmte Sakralarchitektur der Hansestädte.
Wismar ist die einzige in dieser Größe und Geschlossenheit erhaltene Hansestadt im südlichen Ostseeraum. Das historische Hafenbecken vermittelt ein authentisches Bild vom eigentlichen Rückgrat der Seehandelsstadt.
Stralsunds einmalige Insellage zwischen dem Strelasund und den im 13. Jahrhundert aufgestauten Teichen betont den mittelalterlich geprägten Stadtkörper. Stralsund war neben Lübeck im 14. Jahrhundert die bedeutendste Stadt im gesamten Ostseeraum und wurde im Jahr 1370 als Ort für die Friedensverhandlungen mit Dänemark (Stralsunder Friede) ausgewählt. Von dieser Zeit zeugen die aufwändig gestalteten Kaufmannshäuser und das historische Rathaus.
Historische Bausubstanz in beiden Städten erhalten
Im 17. und 18. Jahrhundert standen Stralsund und Wismar unter schwedischer Herrschaft. Aus dieser Zeit stammen einige herausragende Barockbauten wie das Zeughaus in Wismar oder das Schwedische Regierungspalais in Stralsund. Das UNESCO-Welterbekomitee hat insbesondere die umfangreich erhaltene historische Bausubstanz der Altstädte von Stralsund und Wismar hervorgehoben: Häuser, Straßen, Plätze und Höfe in der Altstadt wurden in beiden Städten saniert. Die Aufnahme der beiden Hansestädte Stralsund und Wismar in die Welterbeliste erfolgte am 27. Juni 2002 auf der 26. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees in Budapest, Ungarn.