Kulturförderung: Land unterstützt die Zahlung von Mindesthonoraren für freie Künstlerinnen und Künstler
Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter
Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei Projekten ein, die durch die Landregierung gefördert werden. Zusätzlich richtet das Kulturministerium einen neuen Förderetat innerhalb der Landeskulturförderung ein, der für die Zahlung von Ausstellungshonoraren zur Verfügung steht.
Kulturelle Vielfalt fördern – Existenz von Künstlerinnen und Künstlern sichern: Gemäß dieser Devise werden kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort nur noch gefördert, wenn den beteiligten freien Künstlerinnen und Künstlern bundeseinheitlich festgelegte Mindesthonorare, jedenfalls aber branchenübliche Mindesthonorarsätze gezahlt werden. Dies sieht die Neufassung der Kulturförderrichtlinie des Landes vor. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter in einem bundesweit seit langem diskutierten Prozess.
„Auch Künstlerinnen und Künstler müssen für Ihre Arbeit fair entlohnt werden. Es ist wichtig, dass auch in der bildenden Kunst Arbeit nicht in prekären Verhältnissen stattfindet.“, so Landeskulturministerin Bettina Martin.
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben bislang keinen geregelten Anspruch auf eine Bezahlung vergleichbar mit dem Mindestlohn, wie bei angestellten Kulturschaffenden. Mit einer Änderung der Kulturförderrichtlinie nimmt das Land seine soziale Verantwortung wahr. Projektträger erhalten nur noch dann eine Landesförderung, wenn sie freien Künstlerinnen und Künstlern ein Honorar gemäß der bundeseinheitlichen Empfehlung ‚Matrix zu Basishonoraren‘ zahlen“. Ist ein Genre noch nicht in der Matrix erfasst, müssen branchenübliche Mindesthonorarsätze eingehalten werden.
Die Matrix ist eine Empfehlung, die in einem ersten Schritt die zu vergütenden künstlerischen Leistungen umfasst. Nun sollen diesen definierten Leistungen um entsprechende Honorarsätze ergänzt werden. Für den Bereich der Bildenden Kunst gibt es dies bereits: Der Leitfaden des Bundesverbandes für Bildende Künstlerinnen und Künstler (BBK), der gemeinsam mit den BBK-Landesverbänden erarbeitet wurde, enthält klare Honorarempfehlungen für Bildende KünstlerInnen. BBK-Landesverband für Mecklenburg-Vorpommern ist der Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern e.V.
„Auch der Arbeit des Künstlerbundes MV ist es zu verdanken, dass wir unserer Kulturförderung nunmehr eine verlässliche Datenbasis für Künstlerhonorare im Bereich Bildende Kunst zugrunde legen können. So sorgen wir für eine gerechte und angemessene Bezahlung im freiberuflichen Bereich in der Kunst.“, betont Ministerin Martin.
Zusätzliche 100.000 Euro Landesmittel - Ausstellungshonorare können beantragt werden
Das Kulturministerium hat zur Unterstützung angemessener Mindesthonorare in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsentwurf eingestellt. Beginnend mit Ausstellungen des Künstlerbundes MV sowie der Kunstvereine im Land.
Ausstellungshonorare werden Künstlerinnen und Künstlern für die Bereitstellung bzw. das öffentliche Ausstellen ihrer Werke gezahlt. Damit erhalten Kunstschaffende unabhängig vom Verkauf ihrer Werke eine Vergütung für ihre geleistete Arbeit. Durch die Aufnahme in die Kulturförderrichtlinie können Projektträger diese Ausgaben zum Gegenstand ihrer Projektfinanzierung machen.
„Indem wir als Land Ausstellungshonorare als zuwendungsfähig anerkennen unterstützen wir faire Bezahlung im Kulturbetrieb.“, so Bettina Martin: „Ich bin froh, dass wir mit der neuen Kulturförderrichtlinie und den zusätzlichen Mitteln einen wichtigen Akzent setzen können. Wir werden uns auch weiter in die Debatten um die Einführung von bundesweiten Honorarempfehlungen einbringen und auf Landesebene gemeinsam mit den Verbänden und verschiedenen Interessenvertretungen hierzu weitere Schritte abstimmen“