Kabinett beschließt umfassende Neuaufstellung des Lehramtsstudiums

Das Gesetz regelt den universitären Teil der Lehrkräftebildung in Mecklenburg-Vorpommern.

Nr.191/24  | 26.11.2024  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Nach abgeschlossener Verbandsanhörung hat das Kabinett den Entwurf für das neue Lehrkräftebildungsgesetz am Dienstag (26. November) beschlossen. Es regelt den universitären Teil der Lehrkräftebildung in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Gesetzentwurf geht nun an den Landtag für die parlamentarische Befassung.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin:
„Mit dem Gesetz zur Lehrkräftebildung stellen wir die Lehrkräftebildung in Mecklenburg-Vorpommern vom Kopf auf die Füße. Dass bis zu 70 Prozent der Lehramtsstudierenden ihr Studium nicht abschließen, ist ein Alarmzeichen, dass die Lehrkräftebildung tiefgreifend verändert werden muss. Wir setzen dem Lehrkräftemangel in Mecklenburg-Vorpommern ein modernes und attraktives Lehramtsstudium entgegen. Wir erhöhen die Qualität des Studiums und bereiten damit die angehenden Lehrkräfte besser auf den Lehrkraftberuf in den Schulen vor“, so Martin: „Dafür haben wir ein ganzes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. So müssen Studierende nicht mehr schon zu Beginn des Studiums entscheiden, an welcher Schulform sie einmal unterrichten möchten. Vielmehr führen wir das Studium für die Regionale Schule, das Gymnasium und die Gesamtschule zusammen. Die Studierenden können während des Studiums somit Erfahrungen in den verschiedenen Bereichen sammeln. Dieser Weg ist hoch attraktiv für die Studierenden - das zeigen die Beispiele aus anderen Bundesländern.“

„Die Studieninhalte werden so angepasst, dass die zukünftigen Lehrkräfte mehr pädagogisches Handwerkszeug und Praxiserfahrungen für ihren zukünftigen Beruf erhalten. Das vermittelt auch den Gymnasiallehrkräften besseres Rüstzeug für ihre Zukunft an der Schule.  Im Gegenzug senken wir den im Bundesvergleich sehr hohen Anteil an Fachwissenschaften im Studium ab. Selbstverständlich wird dieser Abschluss bundesweit anerkannt werden, zumal wir nicht das einzige Bundesland sind, das diesen Weg geht. Wir stärken mit diesem Teil der Reform also auch die Gymnasien bei uns im Land. Wer immer noch behaupten will, wir wollten mit dieser Reform das Gymnasium abschaffen, der hat entweder die Reform nicht verstanden oder verbreitet wissentlich Fake News. Doch gerade wenn es um die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen in den Schulen geht, verbietet sich diese platte Taktik, Eltern und Schüler durch irgendwelche Falschbehauptungen zu verunsichern.
Wir wollen außerdem mit dem neu einzuführenden Q-Master neue Zielgruppen für den Lehrerberuf gewinnen. Wer einen Bachelor gemacht hat und danach feststellt, er möchte Lehrer oder Lehrerin werden, dem soll dies zukünftig mit weniger Zeitaufwand durch einen nur zweijährigen Master schneller möglich sein. Darüber hinaus soll das so genannte Ein-Fach-Lehramt in Mangelfächern, wie zum Beispiel Mathematik, über den Q-Master ermöglicht werden. Das erleichtert auch die Anerkennung von Lehrkräften aus dem Ausland, die zumeist nur ein Fach aufweisen. Auch die Möglichkeit des Dualen Studierens wollen wir ins Gesetz mit aufnehmen. Die Hürden für das Berufsschullehramt für beruflich Qualifizierte wollen wir senken, denn gerade im Berufsschulbereich haben wir einen erheblichen Lehrkräftebedarf. Auch im Berufsschulbereich soll ein Duales Studieren möglich werden, das heißt hier, dass das Sammeln praktischer Berufserfahrung mit dem Studieren parallel erfolgen kann.

Im Ergebnis wird die Lehrkräftebildung zeitgemäßer, attraktiver für junge Menschen und wir erhoffen uns auch eine Reduzierung der Abbruchquoten. Es sollen mehr Studierende ihr Studium erfolgreich zu Ende führen und in den Lehrberuf starten können. Dafür stehen den Universitäten und lehrkräftebildenden Hochschulen für die kommenden Jahre bis 2030 insgesamt rund 50 Millionen EUR zur Verfügung, fast 25 Millionen EUR davon aus zusätzlichen Landesmitteln.“

Das Gesetz wird nun an den Landtag zur parlamentarischen Beratung übersandt. Die erste Lesung wird voraussichtlich in einer der kommenden Sitzungen erfolgen.

Weiterführende Informationen zu dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz und ein umfangreiches FAQ zu seinen Inhalten finden Sie auf der betreffenden Themenseite des Wissenschaftsministeriums.

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