Ausschreibung 2024

Norddeutscher Wissenschaftspreis

Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein schreiben auch im Jahr 2024 den Norddeutschen Wissenschaftspreis aus.

Stellvertretend für die anderen Länder übernimmt im Jahr 2024 das Land Niedersachsen die Ausrichtung des alle zwei Jahre vergebenen Preises.

Voraussetzungen für eine Teilnahme am Wettbewerb

Der Norddeutsche Wissenschaftspreis 2024 wird für norddeutsche Kooperationen im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften vergeben. Prämiert werden können Kooperationsvorhaben aus dem Bereich der theoriebildenden Grundlagenforschung, aber auch Kooperationsprojekte, die die Mitgestaltung kultureller und gesellschaftlicher Prozesse adressieren.

Als Wettbewerbsbeiträge können Kooperationsprojekte primär aus allen Gebieten der Geistes- und Sozialwissenschaften – wie z.B. den Geschichtswissenschaften, den Sprach- und Literaturwissenschaften, den Kunst- sowie Theater- oder Medienwissenschaften, aber auch der Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung, der Soziologie, Sozialforschung und der Politikwissenschaft – eingereicht werden.

Die Beiträge sollen sich durch wissenschaftliche Exzellenz auszeichnen und durch ihre Forschungsarbeiten einen Beitrag zur Stärkung der norddeutschen wissenschaftlichen Netzwerke und ihrer nationalen und internationalen Sichtbarkeit leisten. Besonders begrüßenswert sind Kooperationsprojekte mit einem Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen und Einrichtungen.

An den Kooperationsprojekten müssen Institutionen mindestens zweier norddeutscher Bundesländer beteiligt sein, darunter mindestens eine staatliche Hochschule. Neben diesen können auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und bestandserhaltende Institutionen wie Bibliotheken, Museen und Archive beteiligt sein. Auch die transferorientierte Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Kulturbetriebs ist möglich sowie die Beteiligung von Partnereinrichtungen, die nicht von einem der fünf norddeutschen Bundesländer getragen werden.

Die Norddeutsche Wissenschaftsminister:innenkonferenz (NWMK) strebt nach Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt. Bewerbungen jeden Hintergrunds werden begrüßt. Ferner will die NWMK den Anteil an Frauen in den Bereichen erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Es kann sich um bestehende Projekte (Kategorie A) handeln. Dazu zählen auch Forschungskooperationen, die durch Dritte gefördert wurden oder werden, z.B. BMBF, EU, DFG. Die Kooperationsvorhaben können bereits abgeschlossen sein, wenn der Abschluss zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Vorhaben nachhaltig auf die Wissenschaftslandschaft in Norddeutschland wirken.

Ebenso können geplante Kooperationsprojekte mit neuen Forschungsideen (Kategorie B) mit dem Norddeutschen Wissenschaftspreis prämiert werden, die das Potential haben, einen Beitrag zur Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit norddeutscher wissenschaftlicher Netzwerke zu leisten.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch schriftliche Wettbewerbsbeiträge mit einem Umfang von maximal zehn DIN A4-Seiten in Arial Schriftgröße 11 haben (+Deckblatt). Anhänge sind möglich (siehe empfohlene Gliederung).

In der Kategorie (B) der geplanten Kooperationsvorhaben sollte der Antrag einen Budgetplan enthalten, aus dem sich ergibt, wie das Preisgeld in das Vorhaben einfließen soll.

Die Sprache der Wettbewerbsbeiträge ist Deutsch. Aufgrund des breiten thematischen Spektrums des Preisthemas sollen die Beiträge in einer verständlichen Form geschrieben sein, so dass diese auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingeschätzt werden können, die sich nicht unmittelbar mit der Thematik des jeweiligen Beitrags beschäftigen.

Die Wettbewerbsbeiträge müssen von einer staatlichen Hochschule eingereicht werden, stellvertretend/federführend für alle am Konsortium beteiligten Einrichtungen. Dies soll über das Präsidium der Hochschule erfolgen.

Einsendeschluss ist der 30.06.2024

Das Auswahlverfahren wird im Auftrag der norddeutschen Länder durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen koordiniert. Senden Sie daher Ihre Wettbewerbsbeiträge direkt an folgende Einsendeadresse:

Anna-sophie.heinemann@wk.niedersachsen.de 
Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) – Geschäftsstelle
- Norddeutscher Wissenschaftspreis 2024 - 

Ansprechpartner*innen:

Wissenschaftliche Kommission Niedersachen - Geschäftsstelle
Dr. Anna-Sophie Heinemann, Tel.: 0511 - 120 8860
Anna-sophie.heinemann@wk.niedersachsen.de 

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Dr. Tabea Golgath, Tel.: 0511-120 2575
Tabea.golgath@mwk.niedersachsen.de 

Empfohlene Gliederung der Wettbewerbsbeiträge

Prämiert werden können sowohl bestehende bzw. abgeschlossene Kooperationsprojekte (Kategorie A) als auch geplante Kooperationsvorhaben mit neuen Forschungsideen (Kategorie B). Aus den Einreichungen sollte klar eine Zuordnung zu einer der beiden Kategorien hervorgehen. Zur Darstellung der Wettbewerbsbeiträge wird die folgende Gliederung empfohlen, wobei sich die Angaben für bestehende Kooperationsprojekte und geplante Projekte in Teilen unterscheiden.

A. Deckblatt (1 Seite)

  1. Titel des Kooperationsprojektes,
  2. Nennung der beitragseinreichenden Einrichtung,
  3. Nennung einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners (mit Anschrift, E-Mail
    und Telefonnummer).

B. Hauptteil (10 Seiten)

  1. Auflistung der beteiligten (bzw. zu beteiligenden) Partnereinrichtungen (jeweils mit Nennung von 1 bis 3 hauptverantwortlichen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern), ggf. Organigramm der (geplanten) Kooperationsstruktur.
  2. Kurze Darstellung des zeitlichen Ablaufs (bzw. des geplanten zeitlichen Ablaufs) der Kooperation. (ggf. wann etabliert, Meilensteine des Kooperationsprojektes, ggf. wann abgeschlossen, max. ½ Seite).
  3. Wissenschaftliche Darstellung des Kooperationsprojektes (max. 2 Seiten)

    bei bestehenden Projekten (Kat. A):
    » Bitte stellen Sie Gegenstand und Zielsetzung des Kooperationsprojektes dar.
    » Bitte legen Sie dar, welche Ergebnisse in dem Projekt bereits erbracht wurden und listen Sie    gemeinsame Publikationen und Förderungen auf (siehe Anhang).
    » Sofern zutreffend legen Sie bitte weitere gemeinsame Aktivitäten im Zusammenhang des Projekts    dar (z.B. Tagungen, Sommerschulen, Workshops).

    bei neuen Projekten (Kat. B):
    » Bitte stellen Sie Gegenstand und Zielsetzung des geplanten Kooperationsprojektes dar.
    » Bitte legen Sie dar, welche Vorarbeiten für die Durchführung des Projektes geleistet wurden und    listen Sie einschlägige Publikationen und Förderungen auf (siehe Anhang).

  4. Ein max. 150 Worte umfassender Text, der zur Vorstellung des Projektes auf der Website www.norddeutscher-wissenschaftspreis.de geeignet ist und der Erkenntnisinteresse (bei neuen Projekten) und/oder Ergebnisse (bei bestehenden Projekten) in allgemeinverständlicher Form darstellt sowie die beteiligten Institutionen nennt. Wünschenswert sind weiterhin ein Bild und/oder ein Logo sowie ein weiterführender Link.
  5. Darstellung der Beiträge der beteiligten (bzw. zu beteiligenden) Partnereinrichtungen (max. ½ Seite je Einrichtung).

    bei bestehenden Projekten (Kat. A):
    » Bitte stellen Sie die jeweiligen wissenschaftlich inhaltlichen und methodischen Beiträge der    beteiligten Partnereinrichtungen dar.

    bei neuen Projekten (Kat. B):
    » Bitte stellen Sie dar, welche inhaltliche und methodische Expertise an den zu beteiligenden    Einrichtungen für die Durchführung des Projektes bestehen.

  6. Darstellung des Kooperationsnetzwerkes (max. 1 Seite)

    bei bestehenden Projekten (Kat. A):
    » Bitte erläutern Sie, inwieweit das wissenschaftliche Vorhaben von der Zusammenarbeit der    Partnereinrichtungen profitiert hat (z.B. hinsichtlich eines interdisziplinären Forschungsansatzes).
    » Bitte erläutern Sie, inwieweit Kooperationsstrukturen geschaffen worden sind, die auch nach    Abschluss des konkreten Kooperationsvorhabens die Zusammenarbeit der beteiligten    Einrichtungen fördern können.

    bei neuen Projekten (Kat. B):
    » Bitte stellen Sie Ihre Kooperationsinitiative dar und erläutern Sie, welche Voraussetzungen
       für das zu etablierende Kooperationsnetzwerk bereits vorhanden sind bzw. welche
       Kooperationen etabliert oder ausgebaut werden müssen.
    » Bitte erläutern Sie, welcher Mehrwert von den zu etablierenden Kooperationsstrukturen erwartet    wird.

  7. Darstellung der (vorgesehenen) Kooperationsstrukturen und -maßnahmen:

    » gemeinsam genutzte (bzw. zu nutzende) Infrastruktur,
    » gemeinsame Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses (z.B. Promovendenaustausch,    gemeinsame Promovendensymposien, usw.),
    » gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Pressearbeit, usw.),
    » Managementstrukturen zur Koordination der gemeinsamen Arbeit,
    » Ggf. weitere, die Kooperation unterstützende Maßnahmen.

  8. nur bei neuen Projekten (Kat. B):

    Bitte fügen Sie einen Budgetplan bei, aus dem hervorgeht, wie das Preisgeld in das Vorhaben einfließen soll.

C. Anhang

bei bestehenden Projekten (Kat. A):

  • Auflistung gemeinsamer Publikationen; bitte listen Sie hier nur diejenigen Publikationen, an denen mindestens zwei der Partnereinrichtungen beteiligt sind. Bitte berücksichtigen Sie Publikationen ab Beginn der Kooperationsbeziehung, jedoch nicht älter als 2018. Bitte nur Auflistungen, keine Originalpapers oder Abstracts.
  • Auflistung gemeinsamer Drittmittelförderungen; bitte listen Sie hier nur diejenigen Drittmittelförderungen, die gemeinsam eingeworben wurden und an denen mindestens zwei Partnereinrichtungen beteiligt sind.
  • Auflistung gemeinsamer Preise, Auszeichnungen, usw.; bitte listen Sie hier nur diejenigen Auszeichnungen, an denen mindestens zwei der Partnereinrichtungen beteiligt sind.

bei neuen Projekten (Kat. B):

  • Auflistung (gemeinsamer) Publikationen ab 2018, aus denen wichtige Vorarbeiten für die Durchführung des geplanten Projekts hervorgehen.
  • Auflistung (gemeinsamer) Drittmittelförderungen, aus denen wichtige Vorarbeiten für die Durchführung des geplanten Projektes hervorgehen.
  • Überschlägige Darstellung des finanziellen Rahmens des geplanten Projekts.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien

Das Wettbewerbsverfahren ist zweistufig und besteht aus einem Auswahlverfahren durch eine Auswahlkommission und einem Vergabeverfahren durch eine Vergabekommission. Die Auswahlkommission besteht mehrheitlich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sie kann auch Vertreterinnen oder Vertreter aus der Wissenschaftsverwaltung und aus Kulturbetrieben oder -verbänden beteiligen.

Die Auswahlkommission prüft und bewertet die Wettbewerbsbeiträge und unterbreitet der Vergabekommission eine Liste mit maximal drei Kooperationen zur finalen Entscheidung.

Die Vergabekommission besteht aus Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsministern bzw. Wissenschaftssenatorinnen und Wissenschaftssenatoren der norddeutschen Länder bzw. von ihnen benannten Vertreterinnen oder Vertretern. Gäste in beratender Funktion sind möglich. Die Gremien tagen in nicht-öffentlichen Sitzungen. 

Auswahlkriterien für Wettbewerbsbeiträge sind:

  1. Exzellenz, Innovativität und Relevanz

    bei bestehenden Projekten (Kat. A):
    » wissenschaftliche Exzellenz, Innovativität und Relevanz des bestehenden
Kooperationsprojektes,

    » wissenschaftliche Erträge des Projektes (Publikationen, Drittmittel, Nachwuchsförderung,    
   Auszeichnungen, ggf. Transferleistungen),

    » nationale und internationale Sichtbarkeit des Projektes.

    bei bestehenden Projekten (Kat. B):
    » Innovativität und Relevanz der Projektidee,

    » Wissenschaftliche Exzellenz der beteiligten Partner,

    » Qualität und Einschlägigkeit der Vorarbeiten.
     
  2. Kooperationsnetzwerk

    bei bestehenden Projekten (Kat. A):
    » Mehrwert der Kooperation,
    » Interdisziplinarität,
    » Nachhaltigkeit der Kooperationsstrukturen,
    » Qualität der Kooperationsstrukturen.

    bei neuen Projekten (Kat. B):
    » zu erwartender Mehrwert der Kooperation,
    » zu erwartende Interdisziplinarität,
    » Qualität und Einschlägigkeit der bereits bestehenden Kooperationsinitiative,
    » Bestehende Voraussetzungen für die Etablierung von Kooperationsstrukturen.

Leitkriterien der Auswahl sind die wissenschaftliche Exzellenz der Beiträge und die Relevanz für das norddeutsche Wissenschaftssystem. Gleichwohl ist gemäß der oben dargestellten Zielsetzung des Preises die (geplante) länderübergreifende Kooperation mehrerer norddeutscher Partner Voraussetzung für einen Erfolg im Wettbewerb um den Norddeutschen Wissenschaftspreis. Entwicklungsvorhaben, die vornehmlich der wirtschaftlichen Anwendung dienen, können hingegen nicht mit einem Forschungspreis gewürdigt werden. Auch die Entwicklung neuer Geräte und Infrastrukturen (z.B. Datenbanken) für die Wissenschaft, so wichtig sie auch sein mag, kann nicht prämiert werden. 

Ausschreibung zum Download