Reform der Lehrkräftebildung
In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) brauchen wir – ebenso wie in ganz Deutschland – viele gut ausgebildete Lehrkräfte an unseren Schulen. Im Zeitraum von 2023 bis 2030 fehlen in M-V insgesamt ca. 2.450 ausgebildete Lehrkräfte und auch danach wird es weiterhin einen hohen Bedarf an Lehrkräften geben.
Um die Lehrkräftebildung zu verbessern, hat das Land M-V bereits seit 2020 verschiedene Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel die Ausweitung von Studienplatzkapazitäten im Grundschul- und im Berufsschullehramt, den Aufbau des Seiteneinstiegsprogramms und die Einführung eines innovativen Grundschullehramtsstudiums an der Universität Greifswald.
Damit die Lehrkräftebildung ihren Anspruch im Hinblick auf die Bildung von Kindern und Jugendlichen wieder besser erfüllen kann, wollen wir die hochschulische Lehramtsausbildung modernisieren. Wir wollen die angehenden Lehrkräfte besser auf die anspruchsvollen Aufgaben des Lehrkräfteberufs vorbereiten und wir wollen mehr Absolventinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums. Schließlich ist es unser Ziel, die Lehrkräfteausbildung zukunftsfähig zu machen und dabei - natürlich - die bundesweite Anerkennung auch weiterhin sicherzustellen.
Eine Änderung der Schulstruktur, insbesondere hinsichtlich des Gymnasiums, ist damit explizit nicht verbunden und auch nicht geplant. Im Gegenteil: Das Gymnasium bleibt selbstverständlich erhalten. Mit dieser Reform wird es sogar gestärkt.
Social-Media-Motive zur großen Lehrkräftebildungsreform
Guter Start: Besser begleitet und beraten in der Studieneingangsphase.
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Flexbile Einsatzmöglichkeiten: Mehr Freiraum im Studium – ohne Qualitätsverlust.
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Fokus auf den Lehrerberuf: Separate Veranstaltungen mit starker Priorisierung der schulischen Vermittlung.
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Gesamtausbildung verkürzen: Praktische Tätigkeiten mit dem Studium verbinden.
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Gut (aus)gerüstet: Neue Schwerpunkte für stärkere Bildungswissenschaften.
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Zugangshürden abbauen: Erweiterter Zugang zum Masterstudiengang für das Lehramt.
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Praxisphasen verbessern: Fachliche Begleitung für Studierende während der Praktika.
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Quereinstieg verbessern: Neue Masterstudiengänge für den Zugang zum regulären Vorbereitungsdienst.
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Erfolgreich ins Ziel: Entbürokratisierung der Prüfungen mit klarem Fokus auf Kompetenz.
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Mehr Informationen:
- „Kabinett beschließt umfassende Neuaufstellung des Lehramtsstudiums“ (26. November 2024)
- „Mehr und besser ausgebildete Lehrkräfte für MV. Kabinett beschließt Entwurf für neues Lehrkräftebildungsgesetz“ (3. September 2024)
- Video zur „Aktuellen Stunde: Für bessere Bildung in MV - Bettina Martin“ (10. Juli 2024)
- „Landtag: Wissenschaftsministerin Martin räumt mit Falschinformationen auf“ (10. Juli 2024)
- „Behauptungen der Opposition zum Lehramtsstudium entsprechen nicht den Tatsachen“ (26. Juni 2024)
- „Lehrerbildungsreform schafft nicht das Gymnasium ab“ (21. April 2024)
Bausteine der großen Reform der Lehrkräftebildung:
Qualität der Praxisphasen verbessern
Neben der fachlich-theoretischen Ausbildung ist eine frühzeitige und gute Praxis im Studium unerlässlich. Deshalb werden wir die Lehramtsstudierenden während der Praktika durch Hochschullehrende und qualifizierte Lehrkräfte – sogenannte Mentorinnen und Mentoren – an den Schulen besser fachlich begleiten.
Guter Start: besser begleitet und beraten in der Studieneingangsphase
Insbesondere am Anfang ihres Studiums benötigen viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger Orientierung und Hilfe. Daher werden wir der Studieneingangsphase eine bessere Struktur und mehr Begleitung geben, um einen erfolgreichen Start ins Studium zu ermöglichen und einen frühzeitigen Studienabbruch zu verhindern.
Von Anfang an besser auf den Lehrkraftberuf vorbereitet
Derzeit besuchen die Lehramtsstudierenden in ihrem Fach die gleichen Lehrveranstaltungen wie die Bachelorstudierenden. Insbesondere in den MINT-Fächern wollen wir zukünftig von Anfang an den Fokus stärker darauf richten, wie die angehenden Lehrkräfte die Inhalte im Unterricht noch besser vermitteln können.
Daher werden wir vorrangig in den MINT-Fächern separate Lehrveranstaltungen für die Studierenden, die den Lehrkraftberuf ergreifen wollen, anbieten.
Studienabbrüche vermeiden: Reduktion der Prüfungslast
Wir werden die Prüfungen im Studium reformieren und entbürokratisieren. Dabei werden wir nicht das Niveau des Lehramtsstudiums absenken, sondern die Prüfungen so strukturieren, dass die Kompetenz der Studierenden im Mittelpunkt der Prüfung steht und nicht etwa das Auswendiglernen. Hierfür verändern wir auch die Gewichtung der einzelnen Bestandteile der Ersten Staatsprüfung: Die im Studium erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden gegenüber der Ersten Staatsprüfung höher gewichtet. Durch die Entlastung der Hochschullehrenden von prüfungsbezogener Arbeit wird die Lehrqualität verbessert, da mehr Zeit zur Vor- und Nachbereitung der Lehre besteht.
Berufliche Schulen stärken: Zugang flexibilisieren, Hürden abbauen
Die Anforderungen an die Lehrkräfte an den beruflichen Schulen unterscheiden sich wesentlich von denen an den Gymnasien und Regionalen Schulen. So sind beruflich Qualifizierte – Praktikerinnen und Praktiker – an diesen Schulen dauerhaft unverzichtbar. Wir werden den Zugang zu einem Masterstudium für das Lehramt an beruflichen Schulen für diese Berufsgruppe erweitern. Dazu gehört sowohl die Anpassung der notwendigen beruflichen Praxis als auch die Option, die Zulassungsprüfung durch ein erfolgreich absolviertes Probestudium von maximal einem Jahr zu ersetzen.
Besseres Rüstzeug: Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken stärken
Das wichtigste Handwerkszeug einer Lehrkraft ist die Fähigkeit, Wissen zu vermitteln. Daher werden wir entsprechend des deutschlandweiten Trends die Bildungswissenschaften und die Fachdidaktik im Studium stärken. Im Gegenzug wird die im Vergleich zu anderen Bundesländern starke Schwerpunktsetzung auf Fachwissenschaft im Regional- und Gymnasialschullehramt reduziert. Im Regionalschullehramtsstudium in M-V müssen junge Leute derzeit mit 180 ECTS-Punkten mehr Leistungen erbringen als diejenigen in allen anderen Bundesländern – und sogar mehr als im bundesdeutschen Durchschnitt für das Gymnasiallehramt.
Zudem werden wir eine Schwerpunktsetzung innerhalb des Studiums – auch beim Grundschul- und Berufsschullehramt – zukünftig auch in den Bildungswissenschaften ermöglichen, d. h. einen Profilbildungsanteil einführen.
Flexibler Einsatz: Schulstufenbezogenes Lehramt
Mit den Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen hat M-V eine bewährte Schulstruktur ab der Klassenstufe 5. Gleichzeitig ist der Wechsel für Lehrkräfte nach ihrem Studium zwischen den Schularten schwierig. Dadurch wird die Mobilität und Flexibilität unnötig eingeschränkt und eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften erschwert. Die Leidtragenden dieser Situation sind die Schülerinnen und Schüler. Es sinkt aber auch dei Attraktivität für ein Studium in Mecklenburg-Vorpommern. Daher werden wir, wie bereits andere Länder (z. B. Hamburg), für die Klassenstufen 5 bis 12 zukünftig ein gemeinsames Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen einführen.
Somit müssen Studierende sich nicht mehr bereits zu Beginn des Studiums im Alter von 18 oder 19 Jahren auf eine spätere Berufstätigkeit an einer Regionalen Schule oder einem Gymnasium festlegen.
Nicht damit verbunden ist eine Absenkung des Leistungsniveaus des Studiums oder die Einführung eines „Einheitslehrers“, wie von Teilen der Öffentlichkeit in Verkennung der tatsächlichen Neustrukturierung behauptet wird.
Zusätzliche Wege eröffnen: Quereinstiegs-Masterstudiengänge
Wir werden zusätzliche "Quereinstiegs-Masterstudiengänge" in den MINT-Fächern, den ästhetischen Fächern und in der beruflichen Bildung (der beruflichen Fachrichtung) einrichten, um einer neuen Zielgruppe einen schnelleren Einstieg in den Lehrkräfteberuf zu ermöglichen: Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen dieser Fachrichtungen, die in den Schuldienst umsteigen möchten.
Die "Q-Master" bauen auf den fachlichen Kenntnissen eines Bachelor-Studiums auf und vermitteln die notwendige Fachdidaktik für einen Einsatz als vollwertige Lehrkraft. Mit dem Master-Abschluss erhalten die Studierenden den Zugang zum regulären Vorbereitungsdienst.
Kürzere Gesamtausbildungszeit: Duales Studium
Wir werden zusätzlich die Möglichkeit eines "dualen Studierens" schaffen. Für das Lehramt an beruflichen Schulen können damit die praktische Tätigkeit und das Referendariat mit dem Studium verbunden werden, um die Gesamtausbildungszeit um 1,5 Jahre zu verkürzen.
Sonderpädagogik als Hauptfach
Inklusion und Sonderpädagogik werden auch in Zukunft eine wichtige Rolle im Schulalltag spielen und sind von hoher Relevanz für die Gleichbehandlung in unserer Gesellschaft.
Die Studierenden sollen zukünftig für das Lehramt an Grundschulen anstelle des dritten Lernbereiches und für das Lehramt an beruflichen Schulen anstelle des zweiten Faches eine sonderpädagogische Spezialisierung als Studienfach wählen können.
So erhalten die Schulen Fachkräfte, die besonders für diese Aufgaben qualifiziert sind und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren dieses Wissens an ihren Schulen wirken können.
Musik als Doppelfach
Für das Fach Musik an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen soll es künftig möglich sein, dieses Fach mit der zugehörigen Fachdidaktik als Doppelfach, also im Umfang von zwei Fächern, zu studieren. Ausbildungsort wird die Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt) sein.
Diese Möglichkeit hat die Ländergemeinschaft in der Kultusministerkonferenz mit ihrem Beschluss „Ausbildung von Kunst- und Musiklehrkräften“ eröffnet, um dem Mangel an Lehrkräften in diesen Fächern begegnen zu können. Das Modell gibt es bereits erfolgreich in anderen norddeutschen und ostdeutschen Bundesländern. Auch MV folgt diesem bundesweiten Trend, um weiterhin attraktiv für Studierende zu bleiben.
Mehr Lehrkräfte: MINT-Bereich ausbauen
Gerade in den MINT-Fächern herrscht ein großer Mangel an Lehrkräften. Deshalb werden wir Fächer wie zum Beispiel Biologie oder Informatik an der Universität Greifswald neu einrichten.
Berufsbegleitendes Studium, Weiterbildung und Seiteneinstieg
Wir werden das Bildungsministerium bei der Seiteneinstiegsqualifizierung unterstützen und zielgruppen- und bedarfsorientiert berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge sowie Angebote zur fachlichen und pädagogischen Weiterbildung einrichten.
Also warum brauchen wir diese Reform? Warum kann es nicht so bleiben, wie es ist? Welche Fragen bewegen Sie? In den folgenden FAQ (Frequently Asked Questions) finden Sie Antworten!
Fragen und Antworten
Was ist das Ziel der neuen Lehrkräftebildung?
Ziel der Großen Lehrkräftereform ist:
- Wir wollen mehr Studierende erfolgreich und zügig zum Studienabschluss führen.
- Wir wollen die angehenden Lehrkräfte besser auf die anspruchsvollen Anforderungen des Lehrkräfteberufs vorbereiten. Es geht darum, ihnen das erforderliche Rüstzeug mit auf den Weg zu geben, damit sie als gute und motivierte Pädagoginnen und Pädagogen die Schülerinnen und Schüler unterrichten und ihnen Wissen vermitteln können.
- Wir wollen neue Zielgruppen für den Lehrkraftberuf erschließen.
Dafür ist ein ganzes Maßnahmenpaket geplant, das kurz-, mittel- und langfristig wirksam wird.
Warum ist eine Reform der Lehrkräftebildung nötig?
Im Zeitraum bis 2030 fehlen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 2.450 ausgebildete Lehrkräfte. Auch in den 2030iger Jahren wird es weiterhin einen anhaltend hohen Bedarf an Lehrkräften geben. Das gilt insbesondere für die Regional- und Berufsschulen. M-V braucht eine hervorragende Lehrkräfteausbildung, die möglichst viele gut ausbildete und motivierte junge Lehrkräfte hervorbringt.
Aktuell sind die Abbruch- bzw. Schwundquoten in der Lehrkräftebildung an den Universitäten in M-V viel zu hoch: Im Regionalschullehramt brechen rund 70 Prozent der Studierenden ihr Studium vorzeitig ab oder wechseln in ein anderes Studienfach. Auch im Gymnasiallehramt geht fast die Hälfte (48 Prozent) der Studierenden dem Studium vorzeitig verloren. Diese Ergebnisse können niemanden zufriedenstellen. Wir können es uns zukünftig nicht mehr leisten, dass junge Menschen, die den Wunsch haben Lehrkraft zu werden, ihr Studium frustriert abbrechen. Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen sie an unseren Schulen.
Das Lehramtsstudium muss dringend und grundlegend verbessert werden!
Warum hat die Landesregierung denn nicht schon lange etwas verändert?
Das hat sie. Bereits seit 2020 wurden mehrere erfolgreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Studiums ergriffen, wie beispielsweise die Ausweitung von Studienplatzkapazitäten im Grundschul- und Berufsschullehramt: So wurde an der Universität Greifswald das Grundschullehramt mit 75 Studienplätzen neu eingerichtet. Es zeichnet sich durch einen besonders hohen Praxisanteil vom ersten Semester an aus. An der Universität Rostock wurde das Grundschullehramt um 50 Studienplätze erhöht. Im Berufsschullehramt kamen an der Universität Rostock 25 zusätzliche Studienplätze und an der Hochschule Neubrandenburg 20 Studienplätze hinzu. Auch wurde eine strukturierte Seiteneinstiegsausbildung aufgebaut.
Warum wird die Lehrkräftebildungsreform in zwei getrennten Schritten umgesetzt und wie ist der Zeitplan?
Das Bildungsministerium hat die Änderungen, die den Vorbereitungsdienst (auch Referendariat genannt) und die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften (die zweite und dritte Phase der Lehrkräftebildung) umfassen, zeitlich vorgezogen, da sie bereits im Schuljahr 2024/2025 in Kraft treten sollen.
Die Änderungen des Wissenschaftsministeriums, die das Lehramtsstudium als erste Phase der Lehrkräftebildung betreffen, sind umfassender und erforderten intensive Beratungen mit allen Beteiligten. Der Gesetzentwurf für das Lehramtsstudium, wurde nach abgeschlossener Verbandsanhörung am 26. November 2024 im Kabinett beschlossen, um danach ins Parlament zu gehen.
Ist geplant, das Gymnasium abzuschaffen?
Klipp und klar: Nein!
Im Gegenteil: Das neue Lehramtsstudium wird auch die Qualität der Ausbildung für die angehenden Gymnasiallehrkräfte verbessern. Damit wird auch das Gymnasium gestärkt.
Stimmt es, dass ein Einheitslehrer eingeführt werden soll?
Nein. Es wird selbstverständlich weiterhin Lehrkräfte geben, die für die verschiedenen Stufen der Schulbildung und mit unterschiedlichen pädagogischen Schwerpunkten ausgebildet werden. So wird es weiterhin eine Ausbildung eigens für die Grundschule geben, ebenso für berufliche Schulen. Auch das Lehramt für Sonderpädagogik wird selbstverständlich weiterhin angeboten.
Für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen (5. bis 12. Klasse) werden die Lehrkräfte zukünftig gemeinsam ausgebildet. Das heißt, dass die Studierenden mehr Wahlfreiheit erhalten und sich nicht mehr schon zu Beginn ihres Studiums festlegen müssen, ob sie später einmal an der Regionalen Schule oder am Gymnasium unterrichten möchten. Stattdessen sammeln sie Erfahrungen in beiden Bereichen und haben so nach dem Studium die Wahl, in welcher Schulform sie unterrichten wollen.
Die Lehrkräfte sind nach der Reform aufgrund des höheren pädagogisch-didaktischen Fachanteils besser auf das Unterrichten sowohl an Regionalen Schulen und Gesamtschulen als auch an Gymnasien vorbereitet. Auch das Gymnasium wird durch die Reform gestärkt.
Wird das Bildungsniveau im Lehramtsstudium gesenkt?
Nein. Es wird ein stärkerer Schwerpunkt auf die Wissensvermittlung gesetzt, also auf das Lehren und nicht auf das Anhäufen von Fachwissen. Die Qualität des Unterrichts wird dadurch verbessert – sowohl an den Regionalen Schulen als auch an den Gymnasien. Diese Umverteilungen erfolgen nach dem Vorbild bundesweiter Standards.
Gibt es weniger Spezialisierungen?
Nein. Die Studierenden lernen weiterhin in ihren speziellen Fächern, die sie als Lehrkräfte dann auch unterrichten. Außerdem wird es neue Möglichkeiten geben, um sich in wichtigen Querschnittsbereichen wie Medienpädagogik oder Inklusionspädagogik ausbilden zu lassen.
Wird das Bildungsministerium dann später die Absolventinnen und Absolventen in die Regionale Schule zwangsabordnen?
Selbstverständlich nicht. Es herrscht in Deutschland freie Berufswahl. Aber den Absolventinnen und Absolventen steht nach ihrem Studienabschluss zukünftig anders als bisher die Wahl zwischen Regionaler Schule und Gymnasium offen. Sie haben damit mehr statt weniger Wahlfreiheit.
Werden die neuen Abschlüsse im stufenbezogenen Lehramt bundesweit überhaupt anerkannt?
Ja, natürlich. Wir würden niemals ein Studium einführen, das nicht deutschlandweit anerkannt wird. Das Lehramtsstudium in M-V entspricht auch nach der Reform weiterhin den Vorgaben der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und wird in allen Bundesländern anerkannt.
Die angehenden Lehrkräfte werden also keinerlei Nachteile in anderen Bundesländern haben – im Gegenteil, da sie flexibler einsetzbar sind.
Werden stärkere Schülerinnen und Schüler vernachlässigt bzw. stimmt der Vorwurf, dass sich die zukünftige Lehrkräfteausbildung am Mittelmaß orientiert?
Nein. Das Gegenteil ist der Fall. Mehr pädagogisches Wissen bedeutet, dass Lehrkräfte zukünftig besser auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler eingehen können – und zwar sowohl auf die von leistungsstarken als auch von leistungsschwachen. Die so genannte „Binnendifferenzierung“ wird heutzutage von Lehrkräften in der Schule erwartet – wir wollen sie besser darauf vorbereiten.
Wird es zusätzliche Studienplätze geben?
Ja, an der Universität Greifswald werden die Fächer Informatik und Biologie neu eingerichtet, denn gerade in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern brauchen wir mehr Lehrkräfte – insbesondere in Vorpommern und im ländlichen Raum.
Wieviel kostet die Reform?
Die Reform wird in den ersten fünf Jahren rund 50 Mio. Euro kosten. Damit verbunden ist insbesondere die Aufstockung des Lehrpersonals an den vier lehrkräftebildenden Hochschulen. Dafür stellt das Land zusätzlich 24,7 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Mittel werden dafür in dem selben Zeitraum u.a. aus dem „Zukunftspakt Studium und Lehre“ (12,6 Mio. Euro), einem Teil der Wohnsitzprämie (1 Mio. Euro pro Jahr ohne Anteil der Studierendenschaft) sowie einem Eigenanteil der Hochschulen eingesetzt.
Wer wirkt am Reformprozesses zur Lehrkräftebildung mit?
Das Wissenschaftsministerium und das Bildungsministerium haben gemeinsam im Rahmen des Reformprozesses zur Lehrkräftebildung in M-V von Juni 2022 bis März 2023 breit angelegte Beteiligungsformate durchgeführt.
Zuallererst wurde der erweiterte Beirat für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung aus Vertreterinnen und Vertretern aller drei Phasen der Lehrkräftebildung, der verschiedenen Ausbildungsbereiche und aller Schularten und Berufs- und Interessengruppen gebildet. (Dazu wurden der „Beirat für Lehrkräftebildung“ und die „AG Studienerfolg im Lehramt“ gemäß § 3 Absatz 4 des Lehrerbildungsgesetzes M-V zusammengeführt.)
Somit wurden die wichtigen Akteure der Lehrkräftebildung mit ihrer Expertise in einen fachlichen Dialog zu den Themenfeldern Beratung, Studierbarkeit, Theorie-Praxis-Transfer, Durchlässigkeit sowie Einrichtungen und Strukturen der aktuellen Lehrkräftebildung im Land in den Reformprozess einbezogen. Das war ein Novum, da bei den bisherigen Gesetzesänderungen diese Vertreterinnen und Vertreter nicht bereits so frühzeitig und umfangreich eingebunden wurden.
Zunächst wurde eine IST-Stand-Analyse zur aktuellen Lehrkräftebildung in M-V durchgeführt. Daraus wurden Empfehlungen und dazu gehörige Maßnahmen abgeleitet. Dies diente der Landesregierung als Beratungsgrundlage für die sich daraus abzuleitenden erforderlichen Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes.
Zudem wurden auch die Kammern, Gewerkschaften und Verbände frühzeitig in den Reformprozess einbezogen. So wurden beispielsweise mehrere Round-Tables veranstaltet.
Kontakt
Referat 330
Dr. Anette Blaschke
Weiterführende Links und Informationen
→ Landesweites Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung MV (ZLB)
→ Qualitätsoffensive Lehrerbildung LEHREN in MV (Förderzeitraum 2019-2023)
→ Qualitätsoffensive Lehrerbildung LEHREN in MV (Förderzeitraum 2016-2019)
→ Qualitätsoffensive Lehrerbildung Verbundvorhaben „Campus Berufs- und Wirtschaftspädagogik Lehrer*innenbildung für berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg (Förderzeitraum 2019-2023)