BAföG
Schülerinnen, Schüler und Studierende können während ihrer Ausbildung eine finanzielle Unterstützung des Staates erhalten. Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt junge Menschen dabei, ihre Ausbildung an Schulen und Hochschulen zu absolvieren und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung übt als oberste Landesbehörde für Ausbildungsförderung die Fachaufsicht über die Ausführung der Leistungsgesetze BAföG und AFBG bei den Ämtern für Ausbildungsförderung aus.
Wo wird das BAföG beantragt?
Studierende an einer Hochschule des Landes stellen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Amf für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Greifswald bzw. des Studierendenwerks Rostock-Wismar. BAföG gibt es auch für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an allgemein bildenden Schulen (Voraussetzung: Wohnung außerhalb des Haushalts der Eltern, weil z. B. die Schule zu weit entfernt ist), Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen. Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag entweder online oder schriftlich immer beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt am Wohnsitz der Eltern, weil nur dieses über die Förderung entscheidet. Für die BAföG-Auslandsförderung sind bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Für eine Ausbildung in Schweden ist es beispielsweise das Studierendenwerk Rostock-Wismar. Die unter „Publikationen und Dokumente“ aufgeführte Übersicht listet die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern auf.
Aufstiegs-BAföG: Karriere inklusive
Aus dem Meister-BAföG ist das Aufstiegs-BAföG geworden. Wer sich mit einem Lehrgang nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann gefördert werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich je nach Einkommen einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Gesetzliche Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Zuständige Fachaufsichtsbehörde ist auch hier das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.
Regelungen zum Antragsverfahren
Die elektronische Beantragung von Leistungen nach dem BAföG bzw. AFBG ermöglicht Ihnen, die Antragsdaten auf elektronischem Wege an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung weiterzuleiten.
Entscheiden Sie sich für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) und die elektronische Antragsübermittlung, dann muss dieser Antrag nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben und an das Amt übersandt werden. Nach der automatischen Übermittlung der Antragsdaten ist zum gleichen Zeitpunkt der Antrag im Amt gestellt (Posteingang).
Wenn Sie das elektronische Antragsformular nicht über die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises unterschriftslos übermitteln möchten bzw. können, so muss dieses ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung auf dem Postweg gesandt werden.
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
BAföG Digital
Für BAföG-Anträge sowie auch das Nachreichen von Unterlagen nutzen Sie bitte den kostenfreien neuen bundesweiten Antragsassistenten „BAföG Digital“ (www.bafoeg-digital.de). Alle notwendigen weiteren Informationen erhalten Sie dort.
AFBG-Online
Die Antragstellung erfolgt über den Formularserver des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das elektronische Antragsformular entspricht dem Papierantrag. Jedoch werden hier bereits bei der Eingabe und vor der Datenübertragung die Daten auf Plausibilität geprüft. Sie können die elektronische Antragstellung auch unterbrechen und Ihre persönlichen Daten herunterladen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Datenschutzhinweise
Bei der Nutzung der Online-Dienste werden Sie um die Angabe persönlicher Informationen gebeten. Hierbei werden personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben, wie es für eine vollständige Bearbeitung Ihres Antrages notwendig und erforderlich ist. Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrages steht. Die übermittelten Daten werden entsprechend den deutschen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert. Ein Abgleich mit anderen Datenbeständen findet nicht statt. Ihre datenschutzrechtlichen Informationsrechte regeln sich nach Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO).
BAföG Digital
Für die Nutzung des bundesweiten Antragsassistenten "BAföG Digital" finden Sie dort unter "Datenschutzerklärung" alle notwendigen Informationen.
AFBG-Online
Das Land Mecklenburg-Vorpommern tritt hier als Anbieter des Online-Antragsverfahrens auf. Für die elektronische Verarbeitung und Weiterleitung der Daten ist die DVZ Mecklenburg-Vorpommern GmbH, 19059 Schwerin, als Landesdienstleister zuständig.
Die übermittelten Antragsdaten sind weder dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Anbieter noch dem technischen Dienstleister zugänglich. Sie werden in einer eigenen, sicheren Datenbank solange verschlüsselt vorgehalten, bis sie vom zuständigen Amt abgerufen werden. In jedem Fall werden sie unabhängig von einem Abruf zweimal im Jahr aus der Online-Antragsdatenbank vollständig gelöscht.
Wissenswertes zur Ausbildungs- und Studienfinanzierung
Einen detaillierten Überblick über beide Fördermöglichkeiten, Beispiele und Regelungen erhalten Sie auf der Internetseite www.bafög.de und www.aufstiegs-bafoeg.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie erfahren hier, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Förderanspruch besteht. Außerdem stehen hier alle Antragsformulare zum Download bereit. Eine Telefonberatung gibt es unter der gebührenfreien Hotline zum BAföG unter 0800 2236341 und zum AFBG unter 0800 6223634. Beratung gibt es ebenso beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Kontakt
Referat 140