Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan
Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern 2022
Abfallwirtschaftsplan
© Martina Berg - stock.adobe.com
Abfallwirtschaftsplan
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Für den im Jahr 2016 verabschiedeten Abfallwirtschaftsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Fortschreibungsbedarf ermittelt. Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Mecklenburg-Vorpommern 2022 bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in MV mit einem Prognosezeitraum bis zum Jahr 2031.
Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Jahr 2020 haben sich wesentliche rechtliche Grundlagen geändert.
In diesem Abfallwirtschaftsplan wird die aktuelle abfallwirtschaftliche Situation hinsichtlich Abfallsammelsystemen, Abfallaufkommen und ‑herkunft sowie der vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern beschrieben. Mit der Prognose wird das zukünftige Aufkommen an Abfällen ermittelt, um die Entsorgungssicherheit für die kommenden Jahre zu prüfen.
Der Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern 2022 wurde im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2023 veröffentlicht und steht unter „Dokumente und Publikationen“ als Download zur Verfügung.
Bereits der Entwurf über die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Mecklenburg-Vorpommern 2022 wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern am 19. Juni 2023 sowie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Im Zeitraum vom 20. Juni bis 20. Juli 2023 konnten interessierte Bürger, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Gemeinden, Verbände aus Wirtschaft und Umwelt, Abfallentsorger, Bundesländer sowie weitere Betroffene den Entwurf zum Abfallwirtschaftsplan einsehen und bis zum 3. August 2023 ihre Stellungnahme abgeben.
Am 16. November 2023 wurde den Einwendern in einer Videokonferenz erläutert, ob und wie die eingegangenen Stellungnahmen im Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern Berücksichtigung gefunden haben. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist in der Bekanntmachung der Gründe und Erwägungen zur Annahme des Abfallwirtschaftsplans dargelegt.
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