Deutsches Auslandsschulwesen

Das deutsche Auslandsschulwesen ist ein zentrales Element der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Bund und Länder in der Bundesrepublik Deutschland fördern weltweit in über 70 Ländern rund 140 Deutsche Auslandsschulen mit rund 85.000 Schülerinnen und Schülern, davon 60.000 Kinder nichtdeutscher Herkunft. Zusätzlich wird der Deutsch-als-Fremdsprache-Unterricht an weltweit rund 1.100 Schulen unterstützt, die das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK) anbieten. Zum Netz der Auslandsschulen gehören außerdem die Deutsch-Profil-Schulen (DPS) mit einem besonders ausgeprägten deutschsprachigen Unterrichts- und Abschlussprofil. Sie alle sind Teil des weltweiten Netzwerks der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH).

Gemeinsame Förderung von Bund und Ländern

Bund und Länder nehmen ihre Aufgaben im Deutschen Auslandsschulwesen gemäß ihren Pflichten wahr, die im Grundgesetz verankert sind. Hauptziele der Förderung sind die Ermöglichung des Erwerbs deutscher Schulabschlüsse, welche eine weitere berufliche Ausbildung bzw. ein Hochschulstudium in Deutschland ermöglichen, die Überwindung von kulturellen Grenzen, die Vermittlung von einem modernen und vielgestaltigen Bild unseres Landes und die Stärkung von Deutschkenntnissen in anderen Ländern.

Die Förderung durch die Länder in der Bundesrepublik Deutschland umfasst:

  • die Bereitstellung von Landespersonal
  • die Qualitätssicherung der Deutschen Bildungsgänge und Schulabschlüsse,
  • Durchführung der deutschen Schulabschlussprüfungen sowie die Vergabe von deutschen Abschlüssen und Berechtigungen in Verantwortung der KMK und
  • die Anerkennung von schulischen Einrichtungen durch die KMK als Deutsche Auslandsschule.

Deutsche Auslandsschulen

Die Deutschen Auslandsschulen wenden sich weltweit an deutsche und internationale Familien, die sich beruflich im Ausland befinden und für ihre Kinder eine deutschsprachige Schulbildung wünschen. In Begegnungsschulen bieten die Deutschen Auslandsschulen Kindern der Gastländer und anderer Kulturkreise die Möglichkeit, sich mit Deutschland, seiner Kultur und Sprache vertraut zu machen.

Die Deutschen Schulen im Ausland spiegeln die Vielfalt der deutschen Bildungsgänge wider und eröffnen vielen jungen Menschen im Ausland die Chance auf "Bildung made in Germany". Am Ende der Schulzeit steht in der Regel ein deutscher oder binationaler Abschluss.

Seit Anfang 2014 haben die anerkannten Deutschen Auslandsschulen durch das Auslandsschulgesetz auch einen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung aus Deutschland. Die Deutschen Auslandsschulen sind ein gelungenes Beispiel für eine öffentlich-private Partnerschaft. Private Trägervereine gemäß Auslandsschulgesetz führen die Auslandsschulen eigenverantwortlich nach dem Recht des Sitzlandes. Über Schulgelder und Spenden bringen sie erhebliche Eigenleistungen.

Weitere Informationen über die verschiedenen Schultypen, die zu erwerbenden Abschlüsse und Berechtigungen sowie die Kosten des Schulbesuchs einer Deutschen Schule im Ausland finden Sie auf dem Bildungsserver.

Aufgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Eine Hauptaufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern im deutschen Auslandsschulwesen ist in einer der 16 Auslandsschulregionen die Qualitätssicherung des Unterrichts in den deutschen Bildungsgängen und Abschlussprüfungen. Dabei geht es um alle deutschen Schulabschlüsse und Berechtigungen an deutschen Schulen im Ausland für die Sekundarbereiche I und II, Genehmigungen schulischer Ordnungen und Lehrpläne sowie die Mitwirkung beim Erlass der Prüfungsordnungen durch die KMK.

Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 1. Januar 2022 für die Deutschen Auslandsschulen in der KMK-Region 07 - Östliches Mittelmeer mit den Ländern Türkei, Iran, Kurdistan/Irak, Georgien und Libanon zuständig (siehe Karte). Weitere Informationen zu den Schulen der Region 07 erhalten Sie hier. Mecklenburg-Vorpommern betreut die Entwicklung der Aufgaben für das schriftliche Abitur in den KMK-Regionen 7 „Östlichen Mittelmeer“ und 8 „Arabien und Äthiopien“ im Rahmen einer Doppelregion gemeinsam mit dem Saarland.

Ein weiterer großer Verantwortungsbereich bezieht sich auf Lehrkräfte. Der KMK-Beauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern für schulische Arbeit im Ausland kümmert sich um Belange von Lehrkräften, wenn es beispielsweise um Beurlaubungen für eine Tätigkeit im Deutschen Auslandsschuldienst oder eine Bewerbung um die Leitung einer Deutschen Auslandsschule sowie die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen geht.

Die Vergabe der Deutschen Schulabschlüsse an Deutschen Schulen im Ausland erfolgt im Wesentlichen durch Lehrkräfte, die aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland vermittelt werden. Auch Mecklenburg-Vorpommern stellt hierfür befristet Lehrkräfte von ihren inländischen Aufgaben frei. Außerdem trägt das Land Mitverantwortung für die Vergabe des Deutschen Sprachdiploms (DSD) im Ausland, wie die schulische Verankerung des DSD und die Zuerkennung der Abschlüsse.

Kontakt

Referatsleiter - Beauftragter für Auslandsschulwesen
Norbert Frank
Telefon: 0385 588-17260
Telefax: 0385 588-17029

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Auslandsschulgesetz - ASchulG

Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG) vom 26. August 2013

Verwaltungsvereinbarung - Auslandsschulgesetz

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministerinnen und Kultusministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG) vom 05.12.2013 i.d.F. 12.01.2021 (VwV ASchulG) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2020; in Kraft getreten am 12.01.2021)

Weitere Ordnungen und Richtlinien finden Sie auf dem Bildungsserver