Ministerin Bernhardt begrüßt EU-Votum zu Recht auf Reparatur

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt: „Erhalten statt Wegwerfen ist nachhaltig und ein Beitrag gegen Verschwendung.“

Nr.41/24  | 24.04.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Es wird Zeit für das Recht auf Reparatur. Wir wollen nachhaltig leben und kämpfen gegen Verschwendung. Daher unternehmen wir alles, um Müll und Abfall zu vermeiden. Der Beschluss des EU-Parlaments zum Recht auf Reparatur ist nur zu begrüßen. Die umfangreichen rechtlichen Vorgaben lassen die Berge an Elektroschrott hoffentlich um einiges geringer werden. Zunächst werden Hersteller von bestimmten Haushaltsgeräten und Kommunikations- und Datenspeicherprodukten verpflichtet, diese Produkte reparierbar zu produzieren und Ersatzteile frei verfügbar zu machen. Die EU-Richtlinie listet auf, welche Produkte betroffen sind wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspüler. Ein besonders gutes Zeichen für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, dass die Richtlinie die Möglichkeit vorsieht, dass bei einer mangelbedingten Reparatur innerhalb der Mängelgewährleistungsfrist sich diese Frist einmalig um ein Jahr verlängert. Die Richtlinie bietet aber auch die alternative Option für die Mitgliedstaaten, dass die Mängelgewährleistungsfrist auf insgesamt mindestens drei Jahre, anstatt wie derzeit auf zwei Jahre, ausgedehnt wird. Das bietet einen Anreiz für die Wahl der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Gunsten einer Reparatur anstatt der Neulieferung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des EU-Parlaments.

Die Richtlinie muss jetzt noch von den EU-Mitgliedsstaaten im Rat offiziell genehmigt werden.