KiföG-Änderung: Land investiert weiter in die Kita-Qualität

Oldenburg: Wir nehmen weitere Qualitätsverbesserungen in den Kitas vor

Nr.059-24  | 24.04.2024  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Die Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern werden kleiner. Der Landtag hat nach Zweiter Lesung das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) beschlossen. Demnach wird das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Von September 2024 an betreut eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr. 

„Bundesweit fehlen über 400.000 Kita-Plätze. Trotz des Rechtsanspruches können zahlreiche Bundesländer diesen nicht umsetzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In vielen Orten reagiert man mit verkürzten Öffnungszeiten, um überhaupt noch eine Betreuung zu gewährleisten. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Situation zum Glück anders. Bei uns gibt es für jedes Kind einen Platz. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern erfüllen wir den Rechtsanspruch und inzwischen gibt es – aufgrund der sinkenden Kinderzahlen – landesweit sogar freie Kita-Plätze. Eltern müssen auch nicht ihre Arbeitszeiten den Öffnungszeiten anpassen, weil es bei uns die längsten Öffnungszeiten gibt“, betonte Oldenburg. 

Mit der Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes steigert das Land die Qualität der Betreuung, Bildung und Förderung der Kinder. „Selbstverständlich müssen wir auch die Gruppengrößen betrachten. Bei uns sind die Gruppen besonders groß. In keinem anderen Bundesland ist eine Erzieherin bzw. ein Erzieher für so viele Kinder zuständig. Kontinuierlich haben wir den Betreuungsschlüssel gesenkt von 1:18 auf 1:15. Nun gehen wir wieder einen Schritt weiter und nehmen mit dem geänderten KiföG weitere Qualitätsverbesserungen in den Kitas vor“, so die Ministerin weiter. 

Mit dem Landesrahmenvertrag, auf den sich Leistungsträger und Leistungserbringer in der Kindertagesförderung vor zwei Wochen verständigt haben, stehen weitere Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung. 

„Jetzt haben wir verbindliche Regelungen in ganz Mecklenburg-Vorpommern“, lobte die Bildungsministerin. „Allein der landesweite Mindestpersonalschlüssel bringt mehr als 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in die Kitas. Zu diesen 700 neuen pädagogischen Fachkräften kommen durch die Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses noch etwa 500 weitere Erzieherinnen und Erzieher hinzu. Somit ist es uns seit dem vergangenen Jahr gelungen, über 1.200 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in die Kitas zu bringen“, so Oldenburg. 

Außerdem sieht das geänderte KiföG u. a. vor, dass die Vergütung der Auszubildenden angehoben wird. Bisher war im Gesetz verankert, dass Auszubildende mindestens 80 Prozent des Verdienstes erhalten müssen, der im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist. Dieser Satz wird auf 90 Prozent angehoben. Dies ist eine Steigerung pro Monat um ca. 100 bis 120 Euro und eine Erhöhung während der gesamten Ausbildungszeit um ca. 4.000 Euro.