LNG-Terminal Mukran: Widerspruch der vor Ort Betroffenen gescheitert

Nr.135/2024  | 07.06.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Der Beschluss vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Mukran die Interessen und Belange der Gemeinde Binz, der Betreiber der Jugendherberge Prora sowie der übrigen Privatpersonen, die Rechtsmittel eingelegt hatten, nicht beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsabstände zum Gemeindegebiet Binz. Sicherheitsrisiken gehen von den LNG Terminal Mukran für die Gemeindebewohner von Binz laut Bundesverwaltungsgericht nicht aus.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Gemeinde Binz sowie der übrigen Antragsteller umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Mit Bescheid vom 9. April 2024 hat das StALU Vorpommern die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) im Hafen Mukran, Gemeinde Sassnitz, genehmigt.

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