Neue Kampfmittelverordnung für MV Kraft getreten

Nr.150/2024  | 02.07.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Nach Schätzungen könnten in Mecklenburg-Vorpommern noch einige Hundert Tonnen Weltkriegsmunition, darunter beispielsweise auch zwei Kilogramm schwere Brandbomben, liegen, die aufgrund ihres vergleichsweise geringen Gewichts unter Umständen nur knapp unter der Oberfläche zu finden sind. Damit es nicht zu Unglücksfällen kommt, gibt es im Land den Munitionsbergungsdienst (MBD), der nicht nur alte Kampfmittel aufspürt und unschädlich macht, sondern in den vergangenen Jahrzehnten durch das minutiöse Auswerten von Luftbildern und das Kartographieren von Fundstellen ein bundesweit einmaliges Kampfmittelkataster erstellt hat. Die am 1. Juli in Kraft getretene neue Kampfmittelverordnung stellt dieses Kampfmittelkataster und dessen Nutzung nun auch auf eine klare rechtliche Grundlage.

„Die wichtigste Neuregelung der Verordnung ist, eine lückenlose Abfolge von Handlungen vorzusehen, die für gefahrlose Bodeneingriffe notwendig ist. Daher bin ich sehr froh, dass es uns mit dieser neuen Kampfmittelverordnung gelungen ist, Schutzlücken zu schließen und gleichzeitig einen bürgerfreundlichen und kostenfreien Zugang zum Kampfmittelkataster zu schaffen. Bei allen Sorgen, die wir uns in den zurückliegenden Jahren um Pandemien, Hochwasserereignisse und Zivilschutzgefahren machen mussten, darf eben nicht vergessen werden, dass manche Gefahren schon 30 Zentimeter unter der Grasnarbe lauern können“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die Handlungsvorgaben beginnen nun damit, dass jeder, der Bodeneingriffe vornehmen oder beauftragen will, sich im Zweifel über ein kostenloses Onlineverfahren, das auf das Kampfmittelkataster zugreift, darüber Klarheit verschaffen muss, ob mit Kampfmitteln zu rechnen ist. Ist dies der Fall, folgen eine Sondierung sowie gegebenenfalls ein Freilegen und Unschädlichmachen der Blindgänger. „Wer auf seinem Grundstück – oder auch woanders – zufällig auf Kampfmittel stößt, kann natürlich über die Polizei oder die zuständige örtliche Ordnungsbehörde unmittelbar den Munitionsbergungsdienst einschalten, der solche Soforteinsätze sogar kostenfrei vornimmt“, beruhigt der Innenminister.