Beteiligung des Landes am Sonderbürgschaftsprogramm des Bundes zur Unterstützung des Baus von Konverterplattformen beschlossen

Nr.198/24  | 02.07.2024  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Wirtschaftsminister Meyer hat in einer Kabinettssitzung Anfang Juni das Sonderbürgschaftsprogramm des Bundes zur Unterstützung des Baus von Konverterplattformen auf deutschen Werften für die Energiewende vorgestellt. Dabei geht es auch um eine Beteiligung des Landes an dem Programm. Das Kabinett hat dem Vorgehen zugestimmt.

Statement Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern:

„Mit Unterstützung des Bundes wollen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern den Weg ebnen für ein mindestens ein Jahrzehnt andauerndes großes industriepolitisches Projekt. Es geht um die Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns an dem Sonderbürgschaftsprogramm des Bundes zur Unterstützung des Baus von Offshore-Konverterplattformen. Unsere Beteiligung würde zu mehr gut bezahlten und sicheren industriellen Arbeitsplätzen bis weit in die dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts führen und die industriellen Kapazitäten des Landes nachhaltig stärken.

Für die Werften bei uns im Land ist der Bau der Plattformen eine einmalige Chance: Wir sind nicht nur ein bedeutender Teil der Energiewende und sichern damit die Auftragslage der hiesigen Werften, wir helfen auch, dass sich die Werften in ihrer Geschäftstätigkeit breiter aufstellen – dass sie sich diversifizieren – und damit resilienter und krisenfester werden.“

Zur Erreichung der deutschen Ausbauziele bei der Energiewende bis zum Jahr 2045 ist die Inbetriebnahme von weiteren mindestens 20 großen Konverterstationen notwendig, deren Bauaufträge ab dem Jahr 2025 vergeben werden. Um den Bau dieser Stationen an deutschen Standorten zu ermöglichen, hat die Bundesregierung ein zehn Milliarden Euro Sonderbürgschaftsprogramm aufgelegt. Das Sonderprogramm dient der Beseitigung von Finanzierungsengpässen sowohl der Werften als Hersteller von Konverterplattformen als auch der Produzenten von Elektronikkomponenten. Das zu 80 Prozent von der öffentlichen Hand zu tragende Bürgschaftsrisiko wird vom Bund als Initiator und Hauptträger des Programms seinerseits zu 80 Prozent getragen, 20 Prozent von den jeweils beteiligten Bundesländern - bezogen auf die in ihnen generierte Wertschöpfung.

Um die finanzielle Belastbarkeit des Landeshaushaltes nicht zu überfordern, wird sich Mecklenburg-Vorpommern bis zu einem Gesamtbürgschaftsvolumen von 300 Millionen Euro an der Finanzierung von erfolgversprechenden Konverterplattform-aufträgen für die Werftstandorte Wismar und Rostock beteiligen. Sollte dieses Volumen nicht ausreichen, um eine langfristige Auslastung beider Standorte mit Plattformaufträgen zu sichern, erwartet die Landesregierung, dass weitere Aufträge im Rahmen des Sonderbürgschaftsprogramms im alleinigen Bürgschaftsobligo des Bundes finanziert werden. Da auch das Bundesland Bremen mit seinem Werftstandort Bremerhaven sich aus Haushaltsgründen am Sonderbürgschaftsprogramm nur mit einem limitierten Volumen beteiligen kann, werden Mecklenburg-Vorpommern und Bremen hier gemeinsam an den Bund herantreten.