Gut 942.000 Euro aus Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Auch im letzten Jahr flossen Zuwendungen aus Strafverfahren in die Breite unserer Gesellschaft.“

Nr.82/24  | 13.07.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr rund 1,6 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. 70 Prozent davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt betont die Vielfalt der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger. „Vier der zehn meistbedachten Vereine kümmern sich um schwerkranke Kinder in Hospizen oder in Krankenhäusern. Auch der Opferschutz sowie die ehrenamtliche Notfallhilfe wurden im vergangenen Jahr unterstützt, genauso wie die Stiftungsarbeit, die eine ganze Bandbreite der Gesellschaft fördert.“

„Gerichte und Staatsanwaltschaften wägen verantwortungsbewusst jeden Einzelfall ab. Ganz transparent machen wir die zehn meist bedachten Vereine auf der Homepage des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz jedes Jahr öffentlich“, so Ministerin Bernhardt. Klicken Sie einfach auf den ->Link.

Im Jahr 2023 lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte etwas höher als 2022. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sprachen in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 942.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Rund 666.000 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen. In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern über 14 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,8 Mio. Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das OLG aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

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