Ministerin Bernhardt begrüßt Pläne zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Nr.86/24  | 23.07.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt begrüßt die geplante Änderung des Grundgesetzes, mit der die unabhängige und unparteiliche Stellung des Bundesverfassungsgerichts gestärkt werden soll: „Die heutige überparteiliche Einigung zeigt, dass der Rechtsstaat handlungsfähig und wehrhaft gegen demokratiefeindliche Einflüsse ist. Die vorgestellten Pläne schützen die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme und garantieren eine demokratisch legitimierte Wahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter. Damit wird eine grundlegende Forderung der letzten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister umgesetzt.“

 

Ministerin Bernhardt betont in diesem Zusammenhang ein stärkeres Engagement der Bundesregierung beim Pakt für den Rechtsstaat: „Die Stärkung der Justiz und die Sicherstellung seiner Wehrhaftigkeit ist eine fortlaufende Aufgabe, die im gemeinsamen Interesse des Bundes und der Länder liegt. Die versprochene Fortsetzung und Erweiterung des Pakts für den Rechtsstaat ist dafür unerlässlich. Wir brauchen hier Klarheit von der Bundesregierung.“