Keine Panne bei Hausdurchsuchung in Greifswald

Nr.167/2024  | 25.07.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Die durchgeführte Hausdurchsuchung des Landeskriminalamtes MV am 24. Juli 2024 im Rahmen der Vollstreckung des Vereinsverbots "Islamisches Zentrum Hamburg" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) in Greifswald ist erfolgreich durchgeführt und beendet worden. „Wenngleich der Tagespresse anderes zu entnehmen ist“, so Staatssekretär Wolfgang Schmülling, „gab es keine Panne“. Die Vorgehensweise der Kolleginnen und Kollegen bietet keinen Raum zur Beanstandung. Im Gegenteil, möchte ich mich beim Landeskriminalamt (LKA) für den Einsatz bedanken, der uns einen weiteren Erkenntnisgewinn ermöglicht hat.“

Im Vorfeld der Durchsuchungsmaßnahmen wurde durch Ermittlungen des LKA MV bekannt, dass der Betroffene nur zeitweise an der genannten Adresse aufhältig ist. Durch das LKA MV wurde beim Verwaltungsgericht Greifswald ein Durchsuchungsbeschluss beantragt, um zweifelsfrei feststellen zu können, ob sich der Betroffene zumindest noch zeitweise dort aufhält oder verfahrensrelevantes Eigentum an der Adresse verwahrt, was beides nicht der Fall war. Die genannten Umstände waren sowohl dem Verwaltungsgericht Greifswald als auch dem BMI bekannt. Die berufliche Orientierung in einem anderen Bundesland wurde erst im Zuge der laufenden Maßnahmen am Durchsuchungstag durch die weiteren Maßnahmen im Bundesgebiet bekannt und löste entsprechende Folgemaßnahmen aus.

Insgesamt handelt es sich um ein übliches polizeiliches Vorgehen in einem solchen Fall, um gründliche Ermittlungen durchzuführen und das Ziel der Vollstreckung des Vereinsverbots nicht zu gefährden.

 

Weitere Informationen zum Vereinsverbot und dessen Inhalt erteilt ausschließlich das Bundesministerium des Innern und für Heimat.