Drese dankt Werkstätten für Menschen mit Behinderungen für gelebte Inklusion

Nr.189  | 26.07.2024  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Sozialministerin Stefanie Drese besuchte am heutigen Freitag mit den Güstrower Werkstätten bereits die zweite Einrichtung für Menschen mit Behinderungen in dieser Woche im Rahmen ihrer Sommertour. Am vergangenen Montag war sie zu Gast bei den Wismarer Werkstätten.

„Beide Werkstätten sind wichtige Partner bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und ihrer sozialen Teilhabe. Mein Dank geht an alle, die seit über drei Jahrzehnten Menschen mit Behinderungen fördern, unterrichten, beruflich qualifizieren und begleiten“, betonte Drese in Güstrow.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Eingliederung. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte Eingliederungshilfeträger für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Dem Landessozialministerium obliegt die Fachaufsicht.

Die Eingliederungshilfe hat sich nach Aussage von Drese in den letzten Jahren grundlegend verändert. Vor allem das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sei eine epochale sozialpolitische Reform für eine inklusive Gesellschaft. „Dabei geht es um mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Die landesrechtliche Umsetzung stellt alle Beteiligten aber auch vor große Herausforderungen“, so die Ministerin.

Um diesen Prozess zu unterstützen, hat das Sozialministerium sowohl im Rahmen der Umsetzung des BTHG als auch aktuell bei den Überlegungen zu einer bundesweiten Reform der WfbM Aufgaben der landeseinheitlichen Koordinierung und Abstimmung übernommen. „Die Besuche in den Werkstätten sind hierbei enorm wertvoll, um einen vertieften Einblick in die Praxis zu bekommen und sich zur geplanten Weiterentwicklung der Werkstätten auszutauschen“, verdeutlichte Drese.

Hintergrund der beabsichtigten bundesweiten Reform der WfbM ist, dass dort Beschäftigte selten in eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. „Gemeinsames Ziel aller Akteure ist es deshalb, dass Menschen mit Behinderungen ein echtes Wahlrecht haben sollen, wo und wie sie arbeiten möchten“, sagte die Ministerin. Dabei gehe es etwa um die Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung, die Entlohnung in den WfbM und die Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen in der Tagesförderung, so Drese.

 

Informationen zu den WfbM in Wismar und Güstrow:

Die Wismarer Werkstätten vereinen mehrere Leistungsangebote unter einem Dach, darunter die WfbM, die für rund 400 leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung Arbeitsangebote im Arbeitsbereich (inkl. ausgelagerte Arbeitsplätze) zur Verfügung stellen. Das Leistungsangebot besteht u. a in den Bereichen Holzbearbeitung, Elektronik, Verpackungsarbeiten, Hauswirtschaft und Garten/-Landschaftspflege.

In den unterschiedlichen Angeboten und Diensten der Güstrower Werkstätten werden bis zu 900 Menschen beschäftigt, gefördert, unterrichtet, beruflich qualifiziert und begleitet. Die Güstrower WfbM stellt für rund 500 leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung Arbeitsangebote im Arbeitsbereich (einschl. ausgelagerte Arbeitsplätze) zur Verfügung (u.a. in den Bereichen Bistro, Hauswirtschaft und Küche, Alttextilverarbeitung, Umgang mit Tieren und Pflanzen, Landschaftsgestaltung, Metallbereich, Möbelbörse und Werkstattladen sowie Wäscherei).

In beiden Werkstätten gibt es zudem Angebote zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.