Christian Pegel: Neue Landesverordnung schützt angestammte Wohnbevölkerung

Nr.268/2024  | 26.07.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Am 30. Juli 2024 tritt die Umwandlungsgenehmigungs-Landesverordnung (UmwLVO M-V) in Kraft. „Die Verordnung mit dem etwas sperrigen Begriff zielt darauf, vorhandene Wohnungsbestände zu schützen“, erklärt Landesbauminister Christian Pegel. „Wir wollen etwas gegen die Verdrängung von gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung tun.“

Die Verordnung bestimmt, dass in sogenannten Milieuschutzgebieten Wohnungseigentum oder Teileigentum an Wohngebäuden nur noch mit Genehmigung der Gemeinde begründet werden darf. „Bei Milieuschutzgebieten handelt es sich um ein städtebauliches Instrument. Die Gemeinde kann Gebiete festsetzen, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Dabei geht es darum, in einem intakten Gebiet die Wohnumgebung zu sichern und dadurch die Bevölkerungszusammensetzung vor unerwünschten Veränderungen zu schützen, etwa durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Zweitwohnungen oder sogar Ferienwohnungen“, so Pegel.

Die Genehmigungspflicht gilt, sobald die Städte und Gemeinden eine Milieuschutzsatzung erlassen oder ihre bereits bestehende Satzung ergänzt haben. „Mit der Landesverordnung werden die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden gestärkt. Dies dient der Sicherung bezahlbaren Wohnraums insbesondere in Quartieren, in denen aufgrund der Lage oder einer hohen Nachfrage eine erhöhte Gefahr für die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung besteht“, so der Bauminister.