Blauzungenkrankheit erstmals seit 2009 in MV nachgewiesen

Nr.187/2024  | 07.08.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

In einem Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat sich der Verdacht einer Infektion mit dem Blauzungen-Virus bestätigt. Es ist der erste bestätigte Nachweis des Blauzungen-Virus seit 2009. Damit verliert Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf die Blauzungenkrankheit den so genannten Freiheitsstatus. Das Verbringen der empfänglichen Tierarten sowie von Zuchtmaterial ist nun nur noch unter Auflagen möglich.

Bei einer Kuh wurden Symptome der sogenannten Blauzungenkrankheit festgestellt, woraufhin eine Blutprobe von dem erkrankten Tier zur Untersuchung eingesandt worden ist. Das Ergebnis des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) ergab den Nachweis der Infektion mit dem Blauzungenvirus. Eine Bestätigung und Serotypisierung erfolgt durch das Friederich-Loeffler-Institut (FLI).

Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises LUP wurden auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen, der Bestand wurde gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt.

Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein in der EU zugelassener Impfstoff zur Bekämpfung des aktuell in Deutschland auftretenden Serotyps 3 dieser Erkrankung zur Verfügung steht, wurde die Anwendung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus genehmigt. Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome und die Tierverluste. Ausnahmegenehmigungen für die Impfung mit diesen Impfstoffen können Halter von Rindern, Schafen und Ziegen bei ihren jeweils zuständigen Veterinärämtern beantragen. Die Tierseuchenkasse von MV unterstützt diese Impfung durch Zahlung einer Beihilfe (↗ Beihilfeantrag TSK). Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ruft die Tierhalter auf, erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und klinische Symptome, die auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus hinweisen, durch ihre bestandsbetreuenden Tierärzte und Veterinärbehörden abklären zu lassen.

 

Hintergrundinformationen zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit der Schafe und Rinder. Empfänglich sind zudem auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer.

Die Übertragung erfolgt nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) der Gattung Culicoides. Die Erkrankung endet vor allem für Schafe und Ziegen oft tödlich, ist für den Menschen aber ungefährlich. Auch ein Verzehr von Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich.

Aktuelle Informationen zu BTV-Geschehen in Deutschland können Sie im TierSeuchenInformations-System (TSIS) oder auf der Internetseite des FLI finden.