Ministerin Drese weist auf erweiterte Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige hin

Nr.253  | 04.10.2024  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Am 6. Oktober ist Europäischer Tag der pflegenden Angehörigen. Für Sozialministerin Stefanie Drese ist dieser Tag ein wichtiger Anlass, die vielen Menschen zu würdigen, die oft rund um die Uhr und am Rande der Erschöpfung ihre Lieben versorgen.

„Pflegende Angehörige verdienen mehr Anerkennung und Unterstützung für ihre Arbeit“, betont Drese. Nach Angaben der Ministerin werden fast 85 Prozent der über 120.000 Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern zuhause versorgt, davon über die Hälfte von ihren An- und Zugehörigen ohne professionelle Hilfe wie ambulante Pflegedienste.

„Pflegende An- und Zugehörige leisten damit nicht nur Großes für den Einzelnen, sondern auch für unsere immer älter werdende Gesellschaft“, verdeutlicht Drese. Das müsse öffentlich noch viel mehr herausgestellt werden. Gleichzeitig sei es eine fortlaufende Aufgabe, pflegende Angehörige zu entlasten und besser zu unterstützen, so die Ministerin.

Drese weist in diesem Zusammenhang auf eine Reihe von Verbesserungen hin. So steige das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 nochmals um 4,5 Prozent an (nach + 5 Prozent im Jahr 2024). Das gelte auch für die ambulanten Sachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste.

Zu den wichtigen Leistungen für pflegende Angehörige zählt nach Auskunft der Ministerin zudem die Verhinderungspflege. Sind private Pflegepersonen beispielsweise wegen eines Erholungsurlaubs oder wegen Krankheit an der Pflege gehindert, trägt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro im Jahr für eine Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann im häuslichen Umfeld, aber auch in stationären Einrichtungen wie einer Tagespflege oder in einem Pflegeheim stattfinden.

Drese: „Hier tritt zum 1. Juli 2025 eine wichtige Verbesserung in Kraft. Dann werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen.“

Weiterhin können pflegende An- und Zugehörige einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Betreuungsstunden oder eine Haushaltshilfe etwa im Rahmen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe verwenden. „Auch hier wollen wir den bürokratischen Aufwand weiter reduzieren“, betont die Ministerin. So setze sich die Landesregierung derzeit im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) gemeinsam mit anderen Ländern für eine Erhöhung und Flexibilisierung des Entlastungsbeitrages ein.

Weitere Informationen erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch bei den mittlerweile 19 Pflegestützpunkten im Land (www.pflegestuetzpunkte-mv.de). Die Pflegestützpunkte beraten unabhängig und trägerübergreifend. „Sie helfen Angehörigen dabei, sich im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegekassen zurechtzufinden“, so Drese.

 

Hintergrund:

Der Europäische Tag der pflegenden Angehörigen wird seit 2020 jährlich am 6. Oktober veranstaltet. Initiator ist die European organisation working with and for informal carers (Eurocarers), die von über 70 Verbänden und Forschungseinrichtungen aus 28 europäischen Ländern getragen wird. Eurocarers macht mit dem Aktionstag auf den Unterstützungsbedarf für die Arbeit pflegender Angehöriger aufmerksam.

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