Förderanspruch für selbst genutztes Eigentum stark ausgeweitet

Nr.239/2024  | 16.10.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Ab sofort gelten neue Einkommensgrenzen für die Förderung von Wohnraummodernisierungen. Damit wächst der Kreis jener, die eine Förderung für die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch nehmen können.

„Nachdem wir in diesem Jahr bereits die Konditionen der Modernisierungsförderung aufgrund der gestiegenen Baukosten um etwa 22 Prozent angehoben haben, werden die neuen Einkommensgrenzen die Attraktivität der Modernisierungsförderung weiter erhöhen, weil nunmehr auch Familien und Eigentümer mit einem mittleren Einkommen Zugang zu dem attraktiven Förderangebot erhalten“, zeigt sich Landesbauminister Christian Pegel überzeugt.

Mit dem Berechnungsmodul des Landesförderinstitutes können potentielle Antragsteller prüfen, ob ein Förderanspruch aufgrund der angepassten Einkommensgrenzen besteht:

https://www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/.galleries/modernisierung/berechnungsbogen-ermittlung-jahreseinkommen-gemaess-paragraph-20-wofg.xlsx

„In der heutigen Zeit kommt der Sanierung von Bestandsimmobilien eine besondere Bedeutung zu. Die Modernisierungsförderung des Landes leistet hierbei seit vielen Jahren einen sehr wichtigen Betrag“, resümiert der Minister und: „Als positiver Nebeneffekt werden mit der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auch die Baukonjunktur und damit insbesondere die kleineren Handwerksbetriebe gestärkt.“

Wer ein gebrauchtes Eigenheim oder eine Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern gekauft hat, kann eine Förderung für die Modernisierung in Anspruch nehmen. Gewährt werden langfristige zinslose Kredite von bis zu
146.300 Euro je Wohnung, die mit einem 25-prozentigen Tilgungsnachlass kombiniert werden. „Gerade in Zeiten gestiegener Bauzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Antragsteller besonders attraktiv und bietet durch die lange Darlehenslaufzeit von 33 Jahren hohe Planungssicherheit“, so Pegel.

Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Bei später fertig gestellten Wohngebäuden können auch Maßnahmen unterstützt werden, die der Heizenergieeinsparung dienen, zur Minderung des Treibhausgasausstoßes führen oder zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind. Auch der Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität sind förderfähig.

Anträge sind vor dem Beginn der Sanierung im Landesförderinstitut einzureichen; erst nach der Bewilligung der Zuwendung kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Antragsformulare finden Sie hier: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/modernisierung/

Vor der Antragstellung wird eine Beratung im Landesförderinstitut empfohlen, Ansprechpartnerinnen sind Silke Schmeling (Telefon: 0385/6363-1345) und Annette Müller (Telefon: 0385/6363-1334).

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