Backhaus weist Vorwurf der Einflussnahme auf Landwirtschaftsbetriebe zurück

Nr.253/2024  | 17.10.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe, gezielte behördliche Kontrollen von Landwirtschaftsbetrieben veranlasst zu haben, ausdrücklich zurück und erklärt:

„Ich habe zu keinem Zeitpunkt landwirtschaftliche Betriebe gezielt überprüfen zu lassen. Ich habe keinen Einfluss auf die Verfahren der Zahlstelle, welche zur Überprüfung der Einhaltung von Fördervoraussetzungen durchgeführt werden. Die Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Betriebe erfolgt bei den systematischen Kontrollen auf elektronischem Wege nach Zufalls- und Risikokriterien. Das EDV-System wählt Risikobetriebe unbeeinflusst durch die Zahlstelle aufgrund der Antragsangaben sowie bereits in das System eingegebenen Verstößen, die bei bereits stattgefundener Kontrollen festgestellt wurden, aus. Auch auf Anlasskontrollen kann ich als Minister nur in dem Umfang Einfluss nehmen, wie es jeder Bürgerin und jedem Bürger durch die Erhebung von Anzeigen bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft, Umwelt und Natur möglich ist, wenn ihm ein solcher Verstoß gegen förderrelevante Rechtsvorschriften bekannt wird. Von diesem Recht habe ich in meiner gesamten Amtszeit keinen Gebrauch gemacht.“

Auch die gegenüber dem NDR getroffenen Aussagen eines Nebenerwerbslandwirts, wonach Minister Backhaus im Nachgang einer kleineren Demonstration, eine gezielte Kontrolle seines Betriebes durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt durchführen lassen haben soll, ist schlichtweg falsch. Stattdessen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

„Dass eine Kontrolle durch das zuständige StALU in zeitlicher Nähe zur geschilderten Begegnung zwischen dem Minister und dem Landwirt stattgefunden hat, ist korrekt. Allerdings geht diese Kontrolle nicht auf meine Anweisung zurück. Bei der Kontrolle handelte es sich um die Überprüfung der Ergebnisse aus dem Monitoring Kulturartenerkennung. Dabei wird zunächst über KI ein Abgleich zwischen den auf Luftbildern zu erkennenden angebauten Kulturen und den im dazugehörigen Antrag angegeben Nutzungsart vorgenommen. Dieser Vorgang findet auf allen landwirtschaftlich genutzten Parzellen im Land statt und ist von der EU-vorgeschrieben. Die dabei erhobenen Ergebnisse werden in drei Kategorien untergliedert: Grün bedeutet keine Beanstandung. Dies traf aus insgesamt 145.916 Parzellen zu und damit auf die weit überwiegende Mehrheit. Rot steht für eindeutig falsche Angaben. Dies betraf 3.008 Parzellen. Die Landwirte dieser Parzellen konnten ihre Angaben bis zum 30.9. sanktionsfrei richtigstellen.  Gelb bedeutet, dass keine eindeutige Zuordnung möglich war. Das war bei 1276 Parzellen der Fall. In diese Kategorie fiel auch die Fläche des betroffenen Landwirts. Um diese Parzellen dennoch auf grün zu stellen, sind Stichproben im Umfang von ca. 5% erforderlich.  Demnach mussten 64 Parzellen vor Ort geprüft werden. Welche Parzellen überprüft werden, wählt das Computerprogramm aus. Darauf habe weder ich, noch der Bearbeiter einen Einfluss. Es handelt sich also hier schlicht und ergreifend um einen Zufall.“

 

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