Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kritisieren EU-Vorschläge zur Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee und fordern Ausnahmeregelung

Nr.254/2024  | 18.10.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

KIEL/SCHWERIN. In einem Brief an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern deutliche Kritik an den Plänen der Europäischen Kommission zur Bewirtschaftung der Fischbestände der westlichen und zentralen Ostsee geübt. Dabei geht es ihnen insbesondere um die geplante weitere Verschlechterung der Beifangregelung für die Kleine Küstenfischerei. Die beiden Küstenländer riefen den Bund im Vorfeld der in der kommenden Woche anstehenden Verhandlungen des EU-Agrar- und Fischereirats zu den Quoten 2025 daher dazu auf, sich gemeinsam für vernünftige, praxisnahe und angemessene Maßnahmen einzusetzen und appellierten: „Auf EU-Ebene getroffene fischereiliche Maßnahmen dürfen nicht zu einer bloßen Symbolpolitik verkommen!“

Dorsch und Hering dürfen in der westlichen Ostsee schon länger nicht mehr gezielt befischt werden. Jetzt soll nach den Vorschlägen der EU-Kommission im kommenden Jahr die sowie schon sehr niedrige Beifangquote erneut jeweils um 50 Prozent beim Hering und um 75 Prozent beim Dorsch im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. Auch für die Sprotte wird eine Kürzung um 42 Prozent vorgeschlagen. Zudem soll bei der Heringsfischerei die aktuell noch geltende Ausnahmeregelung zur gezielten Fischerei mit passiven Fanggeräten für die Kleine Küstenfischerei erstmals entfallen.

Die beiden Küstenländer lehnen eine weitere Absenkung der Beifang-Quoten für Hering und Dorsch in der westlichen Ostsee strikt ab. Der fischereiliche Druck sei mittlerweile so weit reduziert, dass er praktisch keinen Einfluss auf die Entwicklung dieser Bestände hat, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben. Eine weitere Absenkung der Beifang-Quoten ergäbe daher keinen Sinn und könnte die Fortführung anderer Fischereien, in denen Dorsch und Hering beigefangen wird, gefährden. Diese fachliche Auffassung teilt auch das das Thünen-Institut für Ostseefischerei. Für den Hering sei zudem weiterhin eine Ausnahmeregelung für die kleine Küstenfischerei dringend erforderlich. Eine Streichung würde eine unnötige Härte darstellen und sei aus Sicht der Küstenländer so nicht hinnehmbar. Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz sagte dazu: „Es muss allen klar sein, dass aktuell die Existenz unserer gesamten verbliebenen Küstenfischerei an der Ostsee auf dem Spiel steht. Es muss daher alles getan werden, um den noch verbliebenen Betrieben einen Fortbestand zu ermöglichen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus betonte: „Die vorgeschlagenen weiteren Verschärfungen werden den Fischbeständen nicht helfen, sondern hätten nur einen Effekt: Der bereits massiv angeschlagenen Küstenfischerei droht der Verlust auch der letzten verbliebenen Einkünfte. Die Küstenfischerei setzt sich seit Jahren aktiv für die Gesundung der Bestände ein und musste weitreichende Restriktionen hinnehmen. Nun soll sie mal wieder als Sündenbock herhalten. Zielführender wären Maßnahmen zur gezielten Verbesserung der Laichhabitate, zur Verminderung der Nährstoffeinträge sowie im Prädationsmanagement. Den Vorschlag der EU-Kommission lehne ich daher entschieden ab. Wir brauchen praxisnahe Maßnahmen statt destruktiver Symbolpolitik!“

Auch die von der Kommission vorgeschlagene sehr starke Kürzung der Quote für die Sprotte sehen beide Küstenländer angesichts fehlender Heringsquoten, weiter gekürzter Heringsbeifangquoten sowie fehlender Alternativen als existenzbedrohend für einzelne Fischereibetriebe an. Sie bitten den Bund daher, sich in den Verhandlungen im Rat für die vorhandenen Spielräume einzusetzen, um die Kürzung so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Kritik übten die beiden Länder auch an den Plänen, die Freizeitfischerei auf Lachs in der Ostsee zum Schutz einzelner schwacher Lachsbestände in einigen wenigen Flüssen zu schließen. Das sei unverhältnismäßig, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben. Zumal nach Einschätzung des Thünen-Instituts für Ostseefischerei statistisch in der deutschen Ostsee pro Jahr von der Freizeitfischerei lediglich ein einzelner Lachs aus als gefährdet eingestuften Beständen gefangen wird. Ein solche Entscheidung würde zu einem massiven Akzeptanzproblem in Bezug auf die Gemeinsame Fischereipolitik in der Ostsee führen, sind sich die beiden Minister sicher.

Den beiden Küstenländern ist bewusst, dass eine zukunftssichere Küstenfischerei nur möglich ist, wenn diese sich weiterhin den gesellschaftlichen Anforderungen der ökologischen Nachhaltigkeit stellt. Der aktuelle EU-Vorschlag gehe aber deutlich zu weit, so die beiden Ländervertreter.

Landesportal

Skywalk über dem Königsstuhl auf Rügen

Willkommen im Land zum Leben.

Zum Landesportal

MV-Serviceportal

Symbolgrafik mit Aufschrift: "MV-Serviceportal"

Suchen. Finden. Antrag stellen.

zum MV-Serviceportal