Keine Einschränkungen bei Klassenfahrten

Oldenburg: Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können Ausflüge und Klassenfahrten wie gewohnt planen

Nr.142-24  | 22.10.2024  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einschränkungen bei Klassenfahrten. „Die Schulen im Land können wie gewohnt die Planungen für Schulwanderungen sowie für ein- und mehrtägigen Schulfahrten, die im kommenden Jahr stattfinden sollen, durchführen“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.  

Das Genehmigungsverfahren wird laut Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ umgesetzt. Diese Vorschrift regelt die Reisekostenzuschüsse für Lehrkräfte.  

„Trotz erforderlicher Sparmaßnahmen des Landes wird es keine Einschränkungen auf die Durchführungen von Schulwanderungen und Schulfahrten geben. Wir ergreifen also nicht die Maßnahmen, die derzeit in Berlin umgesetzt werden, indem die Zuschüsse für Fahrten kürzen“, sagte die Ministerin. „Ganz im Gegenteil erhöhen wir im aktuellen Haushalt sogar die Fördermittel für Schulfahrten zu Gedenkstätten von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Denn neben Wandertagen und Klassenfahrten ergänzen Gedenkstättenbesuche die Bildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Form.“  

Aktuell wird zudem die Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, das Antragsverfahren für die Schulen zu erleichtern. Ebenso sollen die Förderhöhe den gestiegenen Fahrtkosten angepasst und die Gültigkeit der Richtlinie auf frühere Jahrgangsstufen ausgeweitet werden. 

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