Drese: Selbstbestimmungsgesetz bedeutet für trans*, inter* sowie nichtbinäre Personen mehr Freiheit und Gleichberechtigung
Ministerin mahnt Versachlichung der Diskussion an
Am (morgigen) Freitag tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Damit können trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen einfacher ändern lassen. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Neuregelung als wichtigen Schritt für Betroffene, über das eigene Leben und die eigene Identität selbstbestimmt entscheiden zu können.
Das Gesetz tritt an die Stelle des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1980. Dieses setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. „Diese Vorgaben empfanden viele Betroffene als entwürdigend“, verdeutlicht Drese.
Das Selbstbestimmungsgesetz schaffe die rechtlichen Grundlagen, um Menschen in ihrer Identität zu unterstützen und ihre Entscheidungen zu respektieren. „Wir alle wünschen uns Respekt und Anerkennung. Genau darum geht es beim Selbstbestimmungsgesetz. Niemanden wird etwas weggenommen, aber das Gesetz bedeutet für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen mehr Freiheit und Gleichberechtigung“, mahnt Drese eine Versachlichung der teilweise aufgeheizten und ideologisierten Debatte an.
„Jeder Mensch hat das Recht, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und in einem geschützten Rahmen zu leben. Mit diesem Gesetz setzen wir damit auch ein starkes Zeichen für Toleranz, Vielfalt und Akzeptanz in unserer Gesellschaft“, so Drese weiter. Es garantiere jedem Menschen die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit.