Bohrturm nahe Wollin: Backhaus bittet Bundesministerin um Anrufung des Deutsch-Polnischen Umweltrates

Nr.278/2024  | 15.11.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Nach derzeitiger Erkenntnislage hätten die polnischen Behörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Gasbohrungen entlang der polnischen Ostseeküste nahe Wollin die Behörden des Landes informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen. „Ich bedauere, dass dies nicht geschehen ist und deshalb Irritationen vor Ort entstanden sind“ , sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin. Er berief sich dabei auf die gemeinsame Vereinbarung zwischen Polen und Deutschland über die Durchführung von grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen. Diese Vereinbarung verpflichtet die Vertragsparteien dazu, bei Projekten, die voraussichtlich erhebliche grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen haben, die anderen Vertragsparteien zu informieren. In einem persönlichen Telefonat und einem offiziellen Schreiben hat Minister Backhaus Bundesumweltministerin Steffi Lemke darum gebeten, die Anrufung des Deutschen-Polnischen Umweltrates zu prüfen, mit der Bitte für Aufklärung zu sorgen.

Backhaus: „Ich wünsche mir, dass unsere Umweltbehörden und die Behörden Polens künftig enger zusammenarbeiten, damit derartige Informationsdefizite in Zukunft nicht mehr auftreten. Es ist mir wichtig, dass wir umfassend über die Bohrungen aufgeklärt werden. Bislang haben weder das zuständige Bergamt Stralsund noch die zuständigen Umweltbehörden des Landes in einem offiziellen Verfahren Kenntnis über das Vorhaben und dessen Ziele. Auch wenn davon auszugehen ist, dass für das Vorhaben die nach polnischem Recht erforderlichen Genehmigungen vorliegen, wäre es meiner Ansicht nach erforderlich gewesen, dass die polnische Seite mein Haus über das Vorhaben informiert hätte. Wir können nicht ausschließen, dass die derzeitigen Bohrungen erhebliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Umwelt des deutschen Staatsgebietes haben. Beobachtungen in der Gemeinde Heringsdorf legen nahe, dass dort durch die Bohraktivitäten Lärm- und Vibrationsbelastungen entstanden sind. Auch kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Erkundungsbohrungen und dabei ggf. austretende Stoffe Auswirkungen auf die Fauna und Flora im Küstenmeer des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben“, so Backhaus.