Meldepflichtiges Ereignis bei der EWN GmbH im Zwischenlager Nord

Nr.279/2024  | 15.11.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Im Abfalllager des Zwischenlager Nord in Lubmin/ Rubenow ist es am 24.10.2024 zu einem meldepflichtigen Ereignis gekommen.

Bei Arbeiten an einem Fass mit schwach-/ mittelradioaktiven Abfällen kam es in der thermischen Zerlegekabine des Caisson 3 zu einer Verpuffung. Das Fass wurde zur Verpressung vorbereitet, wobei der Deckel durch Heftschweißen fest fixiert werden sollte. Das Fass wurde dadurch leicht beschädigt. Ein Austrag des Fassinhaltes fand nicht statt. Es gab keine radiologischen oder anderweitigen Auswirkungen auf die Umgebung. Eine Gefahr für die Bevölkerung bestand nicht. Die Arbeiten fanden im Bereich zur Bearbeitung radioaktiver Abfälle statt. Die in einem baulich separat abgetrennten Bereich befindlichen Castoren waren von dem Ereignis nicht betroffen. Die EWN GmbH ermittelt zurzeit die Ereignisursache.

Das LM M-V wird mit seinen Sachverständigen die Ursachenermittlung und das weitere Vorgehen in enger Abstimmung mit der EWN GmbH begleitend kontrollieren.

Nach einer telefonischen Erstmeldung am 25.10.2024 hat die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH das Ereignis der Aufsichtsbehörde am 30.10.2024 und damit innerhalb der atomrechtlich vorgegebenen Frist von fünf Werktagen offiziell gemeldet.