Landesverfassung steht seit 30 Jahren für Freiheit und Demokratie
Justizministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert zum 30. Jahrestag: „Der Volksentscheid damals war auch Bekenntnis zum Grundgesetz.“
„Im 75. Jahr des Grundgesetzes wird einmal mehr deutlich, dass die Grundpfeiler von damals auch im 30. Jahr der Landesverfassung stabil stehen. Das Grundgesetz hat uns Demokratie und Freiheit garantiert und vor fast 35 Jahren die Einigung Deutschlands ermöglicht. Diese stabile Basis trägt auch die Landesverfassungen, die sich damals die neuen Bundesländer gegeben haben. Hier in Mecklenburg-Vorpommern ist vor 30 Jahren die Verfassung durch einen Volksentscheid bestätigt worden. Das war auch ein eindrucksvolles Bekenntnis zum Grundgesetz. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben damals den Rahmen bestätigt, in dem sich die drei Staatsgewalten seitdem bewegen. Die Landesverfassung steht seitdem für Freiheit, Gleichberechtigung und den demokratischen Diskurs“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Feierstunde zum 30. Jahrestag der Landesverfassung im Landtag.
„Ein Jahr nach dem Volksentscheid zur Landesverfassung hatte auch das Landesverfassungsgericht seine Rechtsprechungstätigkeit aufgenommen. Das war im November 1995. Auf Grundlage der Landesverfassung wurden seitdem über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Landesverfassung und über Rechtsstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen entschieden. Dabei hatte das Landesverfassungsgericht immer wieder sowohl gegenüber den Verfahrensbeteiligten, aber auch darüber hinaus im politischen Diskurs den verfassungsrechtlichen Rahmen aufgezeigt. Die stabile Grundlage unserer Landesverfassung wird damit auch durch die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts garantiert und unter Beweis gestellt“, so Justizministerin Bernhardt.