Keine Kürzungen im Bildungsbereich

Oldenburg: Auch Klassenfahrten können im kommenden Jahr wie gewohnt stattfinden

Nr.165-24  | 17.12.2024  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

In Mecklenburg-Vorpommern wird es trotz angespannter Haushaltslage keine Einsparungen im Bildungsbereich geben. Das hat Bildungsministerin Simone Oldenburg erneut klargestellt. Auch bei Klassenfahrten sind keine finanziellen Einschränkungen vorgesehen, sodass alle Fahrten wie gewohnt stattfinden können, wenn sie die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen. 

„Klassenfahrten erweitern den Unterricht und sind wichtig für das soziale Miteinander. Sie stärken die Gemeinschaft und fördern den Zusammenhalt. Wir alle wissen, wie begeistert Schülerinnen und Schüler von Klassenfahrten wieder nach Hause kommen. Diese Erfahrungen sind wichtig für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. So können selbstverständlich auch weiterhin die Klassenfahrten in gewohnter Weise erfolgen“, sagte die Bildungsministerin. 

Das Genehmigungsverfahren für Klassenfahrten wird seit mehr als einem Jahrzehnt in der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ geregelt. Bei den Zuschüssen für Klassenfahrten nach dieser Verwaltungsvorschrift handelt es sich um Reisekostenzuschüsse für Lehrkräfte, die auch weiterhin zur Verfügung stehen. „In diesem Jahr haben wir den Etat bereits verstärkt, damit alle Lehrkräfte rechtzeitig ihre Reisekostenerstattung erhalten können“, erläuterte Oldenburg. 

Die Gedenkstättenfahrten werden ebenfalls genehmigt. Das Land hat hier sogar mehr Fördermittel zur Verfügung gestellt und die Summe von 100.00 auf 150.000 Euro erhöht. Bei den Schulfahrten zu den Gedenkstätten beträgt der Zuschuss zu den Ausgaben bis zu 500 Euro pro teilnehmender Schulklasse.