Christian Pegel: „Solidaritätsprogramm für Infrastruktur der Kommunen in MV wirkt“

Nr.285/2024  | 20.12.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Die Kommunen im Land haben in 2024 von dem Solidaritätsprogramm der Landesregierung profitiert. Der 2023 durch einen Landtagesbeschluss eingeführte 20-Millionen-Euro-Sonderfonds unterstützt Kommunen, die besonders viele Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften aufnehmen oder in denen sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bzw. deren Außenstelle befindet.

„Die Idee des Programms war es, einfach und unkompliziert, aber sehr wirksam den Kommunen, die sich besonders bei der Aufnahme von Flüchtlingen engagieren und diese praktisch umzusetzen, Danke sagen zu können für ihre solidarische Hilfe durch die Unterbringung und Integration von Geflüchteten. Und es zeigt Wirkung: Es wurden 40 Förderanträge von 30 Kommunen gestellt. Davon konnten bereits 31 Vorhaben mit einem Volumen von ca. 11,5 Millionen Euro bewilligt werden. Mehr als 3,5 Millionen Euro wurden schon ausgezahlt, die komplette Umsetzung des Solidarprogramm kann voraussichtlich bis zum Ende des nächsten Jahres erfolgen“, bilanziert Innen- und Kommunalminister Christian Pegel.

Mit Beschluss des Landtages vom 12. Juli 2023 wurde die Bildung des Sonderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro ermöglicht. Diese zusätzlichen Mittel sollen es den Städten und Gemeinden ermöglichen, für ihre Einwohnerinnen und Einwohner zusätzliche Landesmittel als Investitionszuschuss unbürokratisch zu erhalten und diese für Projekte in ihren Städten und Gemeinden einzusetzen.

„Berücksichtigt wurden dabei Kommunen, die zum Stichtag 1. November 2023 mindestens 50 Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten bereitstellten. Demnach waren insgesamt 33 Kommunen in unserem Land antragsberechtigt, die – je nach Anzahl der bereitgestellten Plätze – eine Solidaritätspauschale in Höhe von bis zu 750.000 Euro erhalten können. Dabei mussten sich die Kommunen nicht auf ein Projekt beschränken, sondern konnten Unterstützung für bis zu drei Projekte beantragen. Auch können die Städte und Gemeinden frei in der örtlichen Gemeinschaft bestimmen, in welche Investitionen vor Ort das Geld für die gesamte Gemeinde bzw. Stadt eingesetzt wird – es gab gerade keine Beschränkung auf Investitionen für die Flüchtlingsarbeit“, führt der Minister weiter aus.

Mit Stand vom September 2024 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 63 kommunale Gemeinschaftsunterkünfte in 38 Kommunen mit einer nominalen Kapazität von insgesamt 10.904 Plätzen. In den einzelnen Unterkünften stehen zwischen 44 und 614 Unterbringungsplätzen zur Verfügung.

„Ohne die Bereitschaft der kommunalen Vertretungen in den Städten und Gemeinden unseres Landes und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner, Menschen, die vor Krieg, Hunger oder Verfolgung zu uns flüchten, aufzunehmen, hätten wir die Herausforderungen der zurückliegenden Monate mit außergewöhnlich hohen Flüchtlingszahlen nicht so bewältigen können, wie es uns gemeinsam gelungen ist. Die Kommunen und Stadtteile, in denen sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und die Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte befinden, haben einen besonders großen Anteil. Dafür wollen wir mit dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung Danke sagen“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Maximal 90 Prozent Förderung für Investitionen

Gemeinden mit einer Kapazität von mindestens 50 Plätzen konnten für die Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften Geld aus dem Solidaritätsprogramm beantragen, das für diesen speziellen Verwendungszweck aus Steuermehreinnahmen gespeist wird. Die Pauschale bei Investitionen in ihre Infrastruktur betrug maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Pauschale pro Stadt/Gemeinde umfasste 400.000 Euro für eine oder mehrere Gemeinschaftsunterkünfte mit 50 bis 150 Betten, 550.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 150 bis 250 Betten und 750.000 Euro für eine oder mehrere Gemeinschaftsunterkünfte mit 250 und mehr Betten.

„Mecklenburg-Vorpommern bemüht sich aber neben diesem Sonderprogramm auch seit Jahren bei den grundsätzlich entstehenden Kosten um erhebliche Unterstützung der Kommunen. Mecklenburg-Vorpommern ist eines von nur zwei Flächenbundesländern, das den Kommunen zu 100 Prozent die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern erstattet. Zudem trägt das Land die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die anteiligen Ausgaben nach dem SGB II und SGB XII für die ukrainischen Kriegsvertriebenen.“, ergänzt Innenminister Christian Pegel.